Kreditlexikon

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Beleihungsgrenze


Wird ein Kredit genehmigt, verlangen Banken und Finanzinstitute in der Regel Sicherheiten für die gewährte Kreditsumme. Diese Sicherheiten dienen zum Schutz des Kreditgebers im Falle eines Zahlungsausfalles des Kreditnehmers. Bei einem Autokredit kann dies zum Beispiel die Übereignung des Kfz-Briefes sein, bei einem Hypothekendarlehen die Grundbuchschuld, aber auch Aktien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte können als Sicherheit dienen. Die Sicherheit muss immer mindestens den Wert der Kreditsumme erzielen, wenn sie in das Eigentum des Kreditgebers übergeht und im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditgebers verkauft werden muss.


Eine zusätzliche Absicherung schafft dazu die Beleihungsgrenze. Die Beleihungsgrenze stellt die Grenze dar, bis zu der die Sicherheit beliehen werden kann. In der Regel wird die Beleihungsgrenze im Prozentwert angegeben. Sicherheiten dürfen nicht über die Beleihungsgrenze hinaus beliehen werden. Banken und Finanzinstitute haben dazu verschiedene Richtwerte, an denen sie sich orientieren können. Zur Ermittlung der Beleihungsgrenze werden unterschiedliche Wertungsfaktoren herangezogen, berücksichtigt wird auch der Wertverfall der Sicherheit. Nimmt man zum Beispiel das Auto, wird dieses beliehen am Tag der Neuanschaffung. Das Auto wird aber in den nächsten Jahren an Wert verlieren, also wird es nicht zu dem Wert beliehen, den es am Tag der Neuanschaffung besessen hat. Beleihungsgrenzen sind für Immobilien, Aktien und Wertpapiere und andere Sicherheiten gesetzlich vorgeschrieben. Möglich ist auch eine 100% Beleihungsgrenze der Sicherheit, das bedeutet zum Beispiel, hat die Sicherheit einen aktuellen Wert von 100.000 Euro, werden auch 100.000 Euro Kredit vergeben. Dazu muss der Kreditgeber allerdings relativ risikofreudig sein. Gerät der Kreditnehmer in die Zahlungsunfähigkeit und erzielt der Kreditgeber beim Verkauf der Sicherheit nur einen Erlös in Höhe von 80.000 Euro, entstehen 20.000 Euro Verlust. Bei ausgezeichneter Bonität ist aber das Erreichen der Beleihungsobergrenze auch durchaus möglich. Sollte zum Zeitpunkt des Verkaufes ein höherer Erlös erzielt werden, erhält der Kreditnehmer die Differenz zwischen Schuldsumme und Verkaufserlös.



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