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Der Begriff Beleihungsauslauf ist ein Begriff aus dem Kreditgeschäft. Der Beleihungsauslauf
errechnet sich aus dem Quotienten des Darlehensbetrages und dem Beleihungswert der Kreditsicherheit.
Doch was bedeutet dies in der Praxis genau? Der Beleihungsauslauf beziffert den Anteil des Kapitals,
der beim Kauf einer Immobilie fremdfinanziert wird. Beispiel: Die Immobilie soll 100.000 Euro kosten.
Die Bank schätzt den Verkehrswert der Immobilie auf 90.000 Euro. Der Kreditnehmer bringt nun ein
Eigenkapital in Höhe von 20.000 Euro mit. Das benötigte Kreditvolumen beläuft sich nun auf 80.000 Euro.
Der Beleihungsauslauf beträgt damit nun 88,8%. Möchte der Immobilienkäufer den Beleihungsauslauf nun senken,
müsste er das Eigenkapital erhöhen. Um den Beleihungswert zu errechnen, ziehen Banken in der Regel
einen Sicherungsabschlag in Höhe von 10% des ermittelten Immobilienwertes ab, daraus ergibt sich
dann der Verkehrswert des Objektes. Je niedriger der Beleihungsauslauf ausfällt, umso niedriger
fällt auch das Kreditrisiko aus.
Für den Kreditgeber wird mit einem niedrigen Beleihungsauslauf das Risiko eines Kreditausfalles
minimiert. Da der tatsächliche Wert der Immobilie höher ausfällt als die Kreditsumme, ist die
Chance im Falle eines Zahlungsausfalles gering, denn wird die Immobilie versteigert, erzielt der
Kreditgeber einen höheren Erlös. Ist der Beleihungsauslauf allerdings sehr hoch, steigt damit
auch das Kreditrisiko, da der Beleihungswert annähernd so hoch ist wie die Kreditsumme. Käme es
in diesem Fall zu einem Zahlungsausfall, würde der hohe Beleihungsausfall die Kreditsumme unter
Umständen nur zu einem Teil decken. In diesen Fällen fordern die Kreditgeber meist weitere Sicherheiten,
um das Kreditrisiko zu minimieren. Ist nach einer gewissen Laufzeit die Kreditsumme zu einem Teil
getilgt, sinken auch der Beleihungsauslauf und damit auch das Kreditrisiko. Der Kreditnehmer kann
sich zu jedem Zeitpunkt der Kreditlaufzeit seinen Beleihungsauslauf errechnen lassen.
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