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Vor der Kreditzusage prüft das kreditgebende Institut im Rahmen einer Bonitätsprüfung, ob die
monatliche Belastung dem Kreditnehmer zugemutet werden kann. Eine verbindliche Grenze für die
Berechnung der Belastung gibt es nicht, da sie nicht allein nach dem Einkommen bemessen wird,
sondern viel mehr weitere Lebensumstände herangezogen werden.
Errechnet wird, ob das verbleibende Einkommen ausreicht, um dauerhaft den
Lebensunterhalt zu sichern. Beispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Nettogehalt
von 2.500 Euro und keinen weiteren finanziellen Verpflichtungen außer
den normalen Lebenshaltungskosten wird sicherlich eine monatliche Belastung in Höhe von 300 Euro
zur Kreditrückzahlung tragen können. Ein Familienvater mit drei Kindern und alleinverdienend,
ebenfalls einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 Euro und einer zusätzlichen monatlichen Rate
für einen Autokredit, wird unter Umständen die 300 Euro als monatliche zusätzliche Belastung nicht
tragen können. Anhand dieses Beispiels kann man erkennen, dass die Belastung nicht pauschal
bewertbar ist. Häufig wird die monatliche Belastung auch unterschätzt und nur an den Idealfall
angepasst. Immer häufiger geraten Privathaushalte in die Privatinsolvenz, da sie die monatliche
Belastung einer Kreditrückzahlung unterschätzt haben, wenn plötzlich weitere finanzielle Belastungen
hinzu kommen. Das kann zum Beispiel ein Krankheitsfall sein, dass kann die Neuanschaffung eines Autos
bedeuten, wenn man auf das Auto angewiesen ist, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder andere Umstände,
die dann plötzlich die Haushaltskasse belasten.
Wird die Belastung errechnet, sollte man immer daran
denken einen gewissen Spielraum einzurechnen und nicht die Obergrenze der monatlichen Belastung
zugrunde legen. Gerade wenn Kinder im Haushalt leben, steht plötzlich eine Klassenfahrt vor der
Tür, teure Schulmaterialien müssen angeschafft werden, das Leben kann sehr teuer werden. Ein
finanzieller Spielraum ermöglicht ungeplante Ausgaben, so dass es nach Möglichkeit nicht zu
einer Überbelastung des Haushaltes führt.
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