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Bearbeitungsgebühren im Kreditwesen werden seitens der Banken und Sparkassen berechnet, die den Aufwand abdecken sollen, die zur Bearbeitung eines Kreditantrages anfallen. Sowohl der Neuantrag eines Kredites als auch eine Umschuldung bestehender Kredite werden mit Bearbeitungsgebühren berechnet. In der Regel liegen die Bearbeitungsgebühren bei 2% der Kreditsumme und werden sofort bei der Auszahlung der Kreditsumme abgezogen. Unter Umständen können die Bearbeitungsgebühren auch flexibel verhandelt werden.
Um dem Kreditnehmer einen Kreditvergleich zu erleichtern, werden die Bearbeitungsgebühren für den Kredit in den effektiven Zinssatz eingerechnet. Möchte man also einen genauen Kreditvergleich anstellen, dann muss der effektive Jahreszins der Kreditangebote verglichen werden. Eine genaue Aufschlüsselung des effektiven Jahreszinses ist mittlerweile schwierig, da die einzelnen Kosten nicht immer einzeln aufgeschlüsselt werden, so dass die Bearbeitungsgebühren der Banken im Einzelnen kaum noch zu vergleichen sind. Eine weitere Form der Bearbeitungsgebühr ist das Disagio. Das Disagio bezeichnet zwar eine Form der Bearbeitungsgebühren, wird aber anders verrechnet. Hier erhält der Darlehensnehmer nicht 100% seiner Darlehenssumme ausgezahlt, sondern beispielsweise nur 96%. Dabei stellen die übrigen 4% die Bearbeitungsgebühr dar. Zurückzahlen muss der Darlehensnehmer aber die vollen 100%. Das Disagio muss im Kreditvertrag vereinbart werden und ist ähnlich wie die Bearbeitungsgebühr in Einzelfällen verhandelbar. Während einer Kreditverhandlung kann es sich durchaus lohnen die Bearbeitungsgebühr anzusprechen und auszuhandeln. Vor allem Kunden mit einer ausgezeichneten Bonität haben gute Chancen die Bearbeitungsgebühr zu senken. Außerdem stehen Banken unter einem großen Wettbewerbsdruck, ein dezenter Hinweis auf ein besseres Kreditangebot kann unter Umständen kleine Wunder bewirken und den Sachbearbeiter dazu veranlassen die Bearbeitungsgebühr zugunsten des Kreditnehmers anzupassen.
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