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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB), umgangssprachlich „Kleingedrucktes“ genannt,
beinhalten für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei
(der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen können sowohl gesondert aufgeführt werden als auch Bestandteil eines Vertrages
sein. Das Recht der AGB ist in den Paragrafen 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss in aller Deutlichkeit hingewiesen werden, außerdem
dürfen keine von der wesentlichen abweichenden Regelungen getroffene werden. Für die Gültigkeit der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es nicht von Bedeutung in welcher Schriftart die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verfasst werden und auch nicht welche Form der Vertrag hat. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen dienen dem Schutz des Verbrauchers. Aus diesem Grund gilt auch, individuell
getroffene Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern grundsätzlich vor der Anwendung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen stehen. Inhaltliche Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen den
Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen und sind sie so ungewöhnlich und selten, dass der
Vertragspartner nicht mit dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechnen kann, finden diese
keine Anwendung. Entstehen berechtigte Zweifel an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen diese zu
Lasten des Verwenders.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur Bestandteil eines Verbrauchervertrages, wenn der
Verbraucher ausdrücklich auf diese hingewiesen wurde, der Verbraucher in zumutbarer Weise Kenntnis
nehmen konnte und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen
unterliegen nach §§ 307–309 BGB einer Inhaltskontrolle. Die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist für den Laien recht kompliziert, einige Branchen verfügen über einheitliche Geschäftsbedingungen. Ist
man sich nicht sicher, zum Beispiel weil man Privatverkäufer über die Plattform eBay ist oder einen
Onlineshop eröffnet, aber noch nicht ausreichende Kenntnisse über die Rechtslage besitzt, empfiehlt es
sich Allgemeine Geschäftsbedingungen von einem Anwalt erstellen zu lassen. Möchte man die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nach einer Vorlage kopieren, sollten diese wenigstens individuell angepasst und
abschließend durch einen Anwalt geprüft werden.
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