Kreditlexikon

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Allgemeine Darlehensbedingungen


Die allgemeinen Darlehensbedingungen sind automatisch Bestandteil eines Darlehensvertrages. In den allgemeinen Darlehensbedingungen werden die rechtlichen Aspekte zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer festgehalten. Rechte und Pflichten beider Vertragspartner werden ausführlich behandelt, Folgen eines eventuellen Zahlungsverzuges, Kündigungsrecht der Bank und des Darlehensnehmers sind ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Darlehensbedingungen. Die gesetzliche Grundlage für die allgemeinen Darlehensbedingungen ist im AGB-Gesetz festgehalten. Sonderregelungen zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber müssen gesondert festgehalten werden, ebenfalls in schriftlicher und beidseitig unterschriebener Form. Zu beachten ist, das AGB-Gesetz ist mittlerweile außer Kraft getreten. Ersetzt wurde es im Jahr 2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Zuvor sollte das AGB-Gesetz unlautere Klauseln zum Nachteil des Verbrauchers verhindern. Heute finden sich die materiell-rechtlichen Vorschriften zusammen mit anderen Verbraucherschutzregelungen zusammengefasst im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).



Unterschreibt der Darlehensnehmer die allgemeinen Darlehensbedingungen nicht, kommt ein Darlehensvertrag nicht zustande. Grundsätzlich sind in den allgemeinen Darlehensbedingungen folgende Punkte enthalten, jeweils angepasst für den individuellen Darlehensvertrag: Kündigungsrecht der Bank und Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, Schadensersatz bei Nichtabnahme, Vorfälligkeitsentschädigung, Konsequenzen im Zahlungsverzug, Sicherheiten, die für das Darlehen angegeben werden müssen, Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse meist inklusive Schufa Auskunft, Konditionen und Kosten für das Darlehen, Auszahlungsvoraussetzungen, Tilgungsaussetzung, Pflichten des Kreditnehmers und des Kreditgebers. Für die Unterschrift muss sich der Kreditnehmer mit gültigen Ausweispapieren legimitieren. Außerdem muss angegeben werden, ob der Darlehensnehmer auf eigene oder fremde Rechnung handelt. Viele Verbraucher lesen die allgemeinen Darlehensbedingungen nicht und unterschreiben, weil es „dazu gehört“. Da Banken unterschiedliche Geschäftsbedingungen haben und allgemeine Darlehensbedingungen nicht immer ganz allgemein sind, sondern den jeweiligen Bestimmungen der Bank angepasst werden, sollte man sich die allgemeinen Darlehensbedingungen vor der Unterschrift genau durchlesen.



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