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Die allgemeinen Darlehensbedingungen sind automatisch Bestandteil eines Darlehensvertrages.
In den allgemeinen Darlehensbedingungen werden die rechtlichen Aspekte zwischen Darlehensgeber
und Darlehensnehmer festgehalten. Rechte und Pflichten beider Vertragspartner werden ausführlich
behandelt, Folgen eines eventuellen Zahlungsverzuges, Kündigungsrecht der Bank und des
Darlehensnehmers sind ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Darlehensbedingungen. Die gesetzliche
Grundlage für die allgemeinen Darlehensbedingungen ist im AGB-Gesetz festgehalten. Sonderregelungen
zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber müssen gesondert festgehalten werden, ebenfalls in
schriftlicher und beidseitig unterschriebener Form. Zu beachten ist, das AGB-Gesetz ist
mittlerweile außer Kraft getreten. Ersetzt wurde es im Jahr 2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.
Zuvor sollte das AGB-Gesetz unlautere Klauseln zum Nachteil des Verbrauchers verhindern. Heute
finden sich die materiell-rechtlichen Vorschriften zusammen mit anderen Verbraucherschutzregelungen
zusammengefasst im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Unterschreibt der Darlehensnehmer die allgemeinen
Darlehensbedingungen nicht, kommt ein Darlehensvertrag nicht zustande. Grundsätzlich sind in den
allgemeinen Darlehensbedingungen folgende Punkte enthalten, jeweils angepasst für den individuellen
Darlehensvertrag: Kündigungsrecht der Bank und Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, Schadensersatz
bei Nichtabnahme, Vorfälligkeitsentschädigung, Konsequenzen im Zahlungsverzug, Sicherheiten, die
für das Darlehen angegeben werden müssen, Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse meist
inklusive Schufa Auskunft, Konditionen und Kosten für das Darlehen, Auszahlungsvoraussetzungen,
Tilgungsaussetzung, Pflichten des Kreditnehmers und des Kreditgebers. Für die Unterschrift muss
sich der Kreditnehmer mit gültigen Ausweispapieren legimitieren. Außerdem muss angegeben werden,
ob der Darlehensnehmer auf eigene oder fremde Rechnung handelt. Viele Verbraucher lesen die
allgemeinen Darlehensbedingungen nicht und unterschreiben, weil es „dazu gehört“. Da Banken
unterschiedliche Geschäftsbedingungen haben und allgemeine Darlehensbedingungen nicht immer ganz
allgemein sind, sondern den jeweiligen Bestimmungen der Bank angepasst werden, sollte man sich die
allgemeinen Darlehensbedingungen vor der Unterschrift genau durchlesen.
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