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Die Avalgebühr wird auch als Bürgschaftsgebühr bezeichnet und beinhaltet die Kosten, die
für die Inanspruchnahme einer Bürgschaft anfallen. Die Avalgebühr ist grundsätzlich vom
Darlehensnehmer zu bezahlen. In der Avalgebühr sind enthalten: Kosten für den Prüfungs- und
Verwaltungsaufwand, Kosten für die Übernahme des Risikos. Übernimmt eine Bank die Bürgschaft
für einen Kredit, muss der Kreditnehmer die anfallenden Gebühren für die Übernahme der Bürgschaft
an die Bank entrichten. Die Bearbeitungsgebühr, welche von der Bank erhoben wird, begründet sich
in einer umfangreichen Bonitätsprüfung des Kreditnehmers. Dazu muss das Unternehmen Bilanzen vorlegen,
betriebswirtschaftliche Auswertungen müssen geprüft werden, Privatpersonen müssen vollständig
alle Einkommensnachweise und Vermögensnachweise offenlegen. Die Bearbeitungsgebühr wird einmalig
erhoben und beträgt in der Regel 1% der Bürgschaftssumme.
In der Regel werden Bürgschaften unbefristet übernommen. Dennoch prüft die Bank jährlich, ob die
Voraussetzungen noch erfüllt werden oder ob sich Umstände verändert haben, die unter Umständen zu
einer Rücknahme der Bürgschaft führen würden. Diese Überprüfung wird mit der Avalgebühr bezahlt.
Die jährlich anfallende Avalgebühr beträgt in der Regel zwischen 0,5% und 1% der Bürgschaftssumme.
Die Gebühr wird dem Konto des Kunden einmal jährlich belastet. Die Avalgarantie wird von der Bank
nur angegeben, wenn sich das Risiko in sehr geringen Grenzen hält. Kann der Kunde die im Avalvertrag
abgeschlossenen Leistungen gegenüber der dritten Person/Unternehmen nicht erfüllen, tritt an dessen
Stelle die Bank, welche die Bürgschaft übernommen hat. Nun muss sich aber die Bank ihrerseits
ebenfalls absichern, im Falle einer Nichterbringung der Leistung ihres Kunden, ihre Darlehenssumme
ebenfalls wieder zurück zu erhalten. Aufgrund dessen wird die Bonität des Kunden sehr gründlich
überprüft und ein Avalvertrag nur bei sehr guten Sicherheiten geschlossen.
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