Kreditlexikon

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Avalgebühr


Die Avalgebühr wird auch als Bürgschaftsgebühr bezeichnet und beinhaltet die Kosten, die für die Inanspruchnahme einer Bürgschaft anfallen. Die Avalgebühr ist grundsätzlich vom Darlehensnehmer zu bezahlen. In der Avalgebühr sind enthalten: Kosten für den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand, Kosten für die Übernahme des Risikos. Übernimmt eine Bank die Bürgschaft für einen Kredit, muss der Kreditnehmer die anfallenden Gebühren für die Übernahme der Bürgschaft an die Bank entrichten. Die Bearbeitungsgebühr, welche von der Bank erhoben wird, begründet sich in einer umfangreichen Bonitätsprüfung des Kreditnehmers. Dazu muss das Unternehmen Bilanzen vorlegen, betriebswirtschaftliche Auswertungen müssen geprüft werden, Privatpersonen müssen vollständig alle Einkommensnachweise und Vermögensnachweise offenlegen. Die Bearbeitungsgebühr wird einmalig erhoben und beträgt in der Regel 1% der Bürgschaftssumme.



In der Regel werden Bürgschaften unbefristet übernommen. Dennoch prüft die Bank jährlich, ob die Voraussetzungen noch erfüllt werden oder ob sich Umstände verändert haben, die unter Umständen zu einer Rücknahme der Bürgschaft führen würden. Diese Überprüfung wird mit der Avalgebühr bezahlt. Die jährlich anfallende Avalgebühr beträgt in der Regel zwischen 0,5% und 1% der Bürgschaftssumme. Die Gebühr wird dem Konto des Kunden einmal jährlich belastet. Die Avalgarantie wird von der Bank nur angegeben, wenn sich das Risiko in sehr geringen Grenzen hält. Kann der Kunde die im Avalvertrag abgeschlossenen Leistungen gegenüber der dritten Person/Unternehmen nicht erfüllen, tritt an dessen Stelle die Bank, welche die Bürgschaft übernommen hat. Nun muss sich aber die Bank ihrerseits ebenfalls absichern, im Falle einer Nichterbringung der Leistung ihres Kunden, ihre Darlehenssumme ebenfalls wieder zurück zu erhalten. Aufgrund dessen wird die Bonität des Kunden sehr gründlich überprüft und ein Avalvertrag nur bei sehr guten Sicherheiten geschlossen.



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