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Der Auszahlungswert beziffert den Nennwert zwischen der aufgenommen Kreditsumme und der
tatsächlich auszuzahlenden Summe. Im Finanzwesen wird der Auszahlungskurs auch als Disagio
bezeichnet. Vereinfacht ausgedrückt, es wird ein Kredit über 100 Euro vereinbart, 9% werden
als Auszahlungskurs oder Disagio festgeschrieben, der Kreditnehmer erhält 91 Euro ausgezahlt,
muss aber für die vollen 100 Euro Zinsen bezahlen und auch die vollen 100 Euro zurückzahlen.
Üblicherweise wird bei einem vereinbarten Disagio der Nominalzins niedriger ausfallen, als bei
einem Kredit ohne Auszahlungskurs. Der einbehaltene Auszahlungskurs stellt eine Art
Zinsvorauszahlung dar, aufgrund dessen der Nominalzinssatz niedriger ausfällt.
Interessant ist der Auszahlungskurs für Hauskäufer, denn der Auszahlungskurs kann steuerlich
abgesetzt werden. Bedingt durch die steuerliche Begünstigung fällt die Belastung des Immobilienkaufes
niedriger aus. Dies ist aber in der Regel nur der Fall, wenn die Immobilie nicht für den Eigenbedarf
gedacht ist, sondern vermietet wird. Da aber der gesamte Darlehensbetrag zurück gezahlt werden muss
und auch die Zinsen auf den gesamten Darlehensbetrag gezahlt werden müssen, sollte man sich vorher
genau ausrechnen, ob sich diese Form des Darlehens lohnt und die Steuerersparnis den Differenzbetrag
tatsächlich wieder ausgleicht. Aus diesem Grund steigt auch der Effektivzins erheblich. Meistens
können sich die Kreditnehmer bei starken Schwankungen von Effektiv- und Nominalzins darauf verlassen,
dass ein Darlehen mit einem unter 100 Prozent liegenden Auszahlungskurs ausgereicht wird. Häufig
werden speziell geförderte Darlehensprogramme, zum Beispiel bei Krediten aus öffentlichen Mitteln,
mit einem Auszahlungskurs vereinbart. Der Auszahlungskurs findet nicht nur bei Krediten Anwendung,
sondern auch ganz häufig bei einer Wertpapierübertragung, dies führt zu einer Wertminderung der
Wertpapiere. In der Regel beträgt der Auszahlungskurs bei Wertpapierübertragungen zwischen 2% und 4%.
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