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Unter dem Begriff Auszahlung versteht man im Finanzwesen einen Abfluss an Zahlungsmitteln.
Die Auszahlung mindert immer den Gesamtbestand der auszahlenden Person und erhöht die Zahlungsmittel
des Empfängers. Die Auszahlung kann in Form von Bargeld, Schecks oder Überweisung auf ein Konto
stattfinden. Damit mindert die Auszahlung nicht zwangsläufig das Barvermögen. Der Begriff Auszahlung
wird mit verschiedenen Definitionen abgegrenzt. So muss eine Auszahlung nicht zwangsläufig eine
Ausgabe darstellen. Die Bezahlung einer Lieferantenrechnung ist zwar eine Auszahlung, mindert aber
nicht das Bankkonto, da mit der Auszahlung gleichzeitig die Verbindlichkeit erlischt. Eine Auszahlung
kann zum Beispiel eine Spende darstellen, diese Spende wird als Auszahlung bezeichnet, ist aber
gleichzeitig kein Kostenfaktor. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind als betriebsfremde
Aufwendung zu buchen, können aber steuerlich begünstigt werden.
Das Gegenteil einer Auszahlung ist die Einzahlung. Einzahlungen und Auszahlungen werden zum
Cash-Flow verrechnet. Der Begriff Auszahlung findet in vielen verschiedenen Bereichen Anwendung,
so ist eine Auszahlung in einigen Fällen an bestimmte Bedingungen geknüpft oder nicht möglich. Nimmt
man als Beispiel ein Gewinnspiel bei dem es einen Sachpreis zu gewinnen gibt, findet man ganz häufig
den Zusatz, dass eine Auszahlung in bar nicht möglich ist und der Gewinner den Sachpreis nehmen
muss. Eine Umwandlung von Sachpreis in Bargeld ist damit nicht möglich. Ein anderes Beispiel ist
die Auszahlung an Kinder, Beispiel Kindergeld. Obwohl das Kindergeld für die Verwendung der Kinder
gedacht ist, erhält nicht das Kind selbst die Auszahlung, sondern seine Erziehungsberechtigten. In
diesem Fall wird die Auszahlung an die voll geschäftsfähige und erziehungsberechtigte Person
übergeben. Obwohl uns der Begriff Auszahlung im täglichen Leben sehr häufig begegnet und man sich
kaum noch Gedanken darüber macht, ist eine Auszahlung an verschiedenste rechtliche
Bedingungen geknüpft.
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