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Unter dem Begriff Aufwendungsdarlehen versteht man staatliche geförderte Zusatzleistungen
für den Wohnungsbau. Das Aufwendungsdarlehen ist in jedem Fall eine rückzahlbare Forderung,
dessen Höhe nach verschiedenen Kriterien bemessen wird, unter anderem die Höhe des Einkommens.
Die Höhe des Aufwendungsdarlehens ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, so dass in den
jeweiligen Gemeinden unterschiedliche Grundlagen gelten. Auskünfte erteilen die örtlichen
Wohnungsbauämter. Geeignet sich das Aufwendungsdarlehen für Personen mit überdurchschnittlichen
Belastungen wie etwa eine Familie mit besonders vielen Kindern und /oder Alleinverdienern. Der
Förderbeitrag wird ja nach Quadratmeter der Wohnfläche bemessen und verringert sich im Laufe
der Jahre.
Das Aufwendungsdarlehen kann zum Beispiel bedeuten, dass ein besonders zinsgünstiges Darlehen
gewährt wird und/oder steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Das Aufwendungsdarlehen findet
aber auch im sozialen Wohnungsbau Anwendung, wie zum Beispiel für Wohnungsgenossenschaften oder
Gesellschaften, deren Mietkosten angepasst sind auf einkommensschwächere Familien, Paare und Singles
oder Hartz IV Bezieher. Je nach Einkommenssituation kann das Aufwendungsdarlehen in den ersten
Monaten auch komplett zins- oder tilgungsfrei sein. Die Rückzahlung erfolgt monatlich und setzt
sich zusammen aus Tilgungsrate und Zinsen. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Hypothekendarlehen
wird das Aufwendungsdarlehen nicht von einer Bank oder Sparkasse vergeben, sondern vom Staat
direkt. In erster Linie ist das Aufwendungsdarlehen gedacht, um einkommensschwache Familien mit
Kindern zu unterstützen und auch ihnen einen angemessen Wohnraum ermöglichen zu können. Es kann
sich in jedem Fall lohnen Auskünfte über das Aufwendungsdarlehen bei beim örtlichen Wohnungsbauamt
einzuholen, denn auch in Zeiten niedriger Zinsen lohnen sich die zusätzlichen Förderungen, da die
tilgungsfreien- oder zinsfreien Zeiten inklusive der Steuerbegünstigungen die Kosten für den
eigenen Wohnraum zusätzlich senken.
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