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Die Bezeichnung Auflassungsvormerkung wird nur im Bereich Immobilienkauf angewendet. Die
Auflassungsvormerkung stellt einen Anspruch auf einen Immobilien-oder Grundstückskauf dar.
Vereinfacht ausgedrückt, der Käufer sichert sich mit der Auflassungsvormerkung ein so genanntes
Vorkaufsrecht. Grundlage der Auflassungsvormerkung ist der Dauer zwischen Bezahlung und endgültigem
Eintrag in das Grundbuch. In dieser Zeit können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die einen
möglichen Kauf erschweren oder verhindern würden. Um dies abzusichern, sichert sich der Käufer mit
der Auflassungsvormerkung ab. Da der unterschriebene Kaufvertrag und die Bezahlung der Kaufsumme
noch nicht die endgültige Eigentumsübernahme sichern, diese wird erst durch den Grundbucheintrag
abgesichert, stellt die Auflassungsvormerkung eine Sicherheit bis zum endgültigen Eintrag in
das Grundbuch dar.
Ein möglicher Zwischenfall wäre zum Beispiel der Konkurs oder die Insolvenz des bisherigen
rechtmäßigen Eigentümers, welcher noch im Grundbuch eingetragen ist. Die Auflassungsvormerkung
schützt den Verkäufer auch vor einem möglichen Verkauf an eine dritte Person, vor Veränderungen
am Grundstück oder der Immobilie oder das Grundstück nach Bezahlung des Kaufpreises in irgendeiner
Form verändert wird und damit nicht mehr der ursprünglichen Vereinbarung entspricht, für die der
Kaufpreis bezahlt wurde. Die Auflassungsvormerkung schützt in erster Linie nur den Käufer. Die
Auflassungsvormerkung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Als Anhaltspunkt gilt folgender Richtwert:
für die Auflassung, die Auflassungsvormerkung und Beurkundung des Kaufvertrags sowie die dazu
gehörige Beratung sind rund 1% bis 1,5% Prozent des Kaufpreises als Notargebühren zu kalkulieren.
Hinzu kommen die Auslagen des Notars und die Mehrwertsteuer. Der Eintrag in das Grundbuch kostet
noch einmal extra und muss mit etwa 0,5% des Kaufpreises veranschlagt werden. Diese Kosten und
andere Nebenkosten, die bei einer Immobilienfinanzierung anfallen, müssen am besten direkt bei
der Baufinanzierung einkalkuliert werden. Sonst kann es passieren, dass das ursprüngliche Budget
über die Maßen strapaziert wird und eine Nachfinanzierung nötig wird.
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