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Auflassungsvormerkung


Die Bezeichnung Auflassungsvormerkung wird nur im Bereich Immobilienkauf angewendet. Die Auflassungsvormerkung stellt einen Anspruch auf einen Immobilien-oder Grundstückskauf dar. Vereinfacht ausgedrückt, der Käufer sichert sich mit der Auflassungsvormerkung ein so genanntes Vorkaufsrecht. Grundlage der Auflassungsvormerkung ist der Dauer zwischen Bezahlung und endgültigem Eintrag in das Grundbuch. In dieser Zeit können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die einen möglichen Kauf erschweren oder verhindern würden. Um dies abzusichern, sichert sich der Käufer mit der Auflassungsvormerkung ab. Da der unterschriebene Kaufvertrag und die Bezahlung der Kaufsumme noch nicht die endgültige Eigentumsübernahme sichern, diese wird erst durch den Grundbucheintrag abgesichert, stellt die Auflassungsvormerkung eine Sicherheit bis zum endgültigen Eintrag in das Grundbuch dar.



Ein möglicher Zwischenfall wäre zum Beispiel der Konkurs oder die Insolvenz des bisherigen rechtmäßigen Eigentümers, welcher noch im Grundbuch eingetragen ist. Die Auflassungsvormerkung schützt den Verkäufer auch vor einem möglichen Verkauf an eine dritte Person, vor Veränderungen am Grundstück oder der Immobilie oder das Grundstück nach Bezahlung des Kaufpreises in irgendeiner Form verändert wird und damit nicht mehr der ursprünglichen Vereinbarung entspricht, für die der Kaufpreis bezahlt wurde. Die Auflassungsvormerkung schützt in erster Linie nur den Käufer. Die Auflassungsvormerkung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Als Anhaltspunkt gilt folgender Richtwert: für die Auflassung, die Auflassungsvormerkung und Beurkundung des Kaufvertrags sowie die dazu gehörige Beratung sind rund 1% bis 1,5% Prozent des Kaufpreises als Notargebühren zu kalkulieren. Hinzu kommen die Auslagen des Notars und die Mehrwertsteuer. Der Eintrag in das Grundbuch kostet noch einmal extra und muss mit etwa 0,5% des Kaufpreises veranschlagt werden. Diese Kosten und andere Nebenkosten, die bei einer Immobilienfinanzierung anfallen, müssen am besten direkt bei der Baufinanzierung einkalkuliert werden. Sonst kann es passieren, dass das ursprüngliche Budget über die Maßen strapaziert wird und eine Nachfinanzierung nötig wird.



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