Kreditlexikon

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Anzahlung


Eine Anzahlung stellt in den meisten Fällen den ersten Teil von zwei zu leistenden Zahlungen dar. Da der Kunde keinen rechtlichen Anspruch auf eine Ratenzahlung hat, muss diese Zahlungsform gesondert zwischen Warenlieferant/Dienstleister vereinbart werden. Üblich ist die Zahlung in einem Betrag, auch Gesamtbetrag genannt. Früher bezeichnete man eine Anzahlung auch als Angeld, Aufgeld, Handgeld oder Haftgeld, diese Bezeichnungen sind heute nicht mehr gebräuchlich. Wird der Kaufvertrag innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens wieder aufgehoben, muss die Anzahlung zurück erstattet werden. Die Anzahlung kann aber auch das so genannte Reservierungsrecht darstellen. Bei dieser Möglichkeit zahlt der Verbraucher einen Teil der Kaufsumme als Anzahlung und reserviert sich so den Gegenstand. Ist die Ware angezahlt, kann sie einem anderen Käufer nicht verkauft werden. Meist wird eine bestimmte Frist bis zur endgültigen Abholung und Bezahlung vereinbart. Hält der Kunde diese Frist nicht ein, kann der Verkäufer die Ware auch an einen anderen Kunden verkaufen, muss die Anzahlung aber an den ursprünglichen Kunden zurückzahlen.



Die Möglichkeit der Anzahlung schützt aber nicht nur den Käufer und sichert ihm das erste Kaufrecht, die Anzahlung sichert auch den Verkäufer ab. Üblich sind Anzahlungen zum Beispiel, wenn eine Ware spezifisch besorgt werden muss und sicher ist, dass kein anderer Kunde die Ware nutzen könnte oder wollte, zum Beispiel bei Spezialanfertigungen. Im steuerlichen Zusammenhang gilt die Anzahlung: bei erbrachten Anzahlungen kann die Vorsteuer geltend gemacht werden, sobald eine Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer vorliegt und die Zahlung erbracht wird. Die Anzahlung kann mit einer Anzahlungsbürgschaft abgesichert werden, Die Anzahlungsbürgschaft kommt in der Regel zum Tragen, wenn die zahlungsgebende Partei eine Absicherung ihrer Zahlung fordert. Gewerbliche Kunden erhalten die Anzahlungsbürgschaft bei ausreichender Bonität von ihrer Bank.



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