Kreditlexikon

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Abnahmeverpflichtung


Die Abnahmeverpflichtung ist Teil eines Kreditvertrages. Im Rahmen des Kreditvertrages verpflichtet sich der Darlehensnehmer das Darlehen in einem vorher festgelegten Zeitraum abzunehmen, bzw. in Anspruch zu nehmen. Im lateinischen gibt es einen interessanten Satz dazu: "Pacta sunt servanda" "Verträge sind einzuhalten."


Abnahme-verpflichtung im Kreditvertrag

Ebenfalls im Kreditvertrag festgehalten, die verschiedenen Rückzahlungsmodalitäten. Mit der Abnahmeverpflichtung stellt der Kreditgeber sicher, den Gewinn durch den festgelegten Zinssatz auch tatsächlich erwirtschaften zu können. Die Abnahmeverpflichtung verpflichtet den Kreditnehmer den Kredit auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn sich dessen wirtschaftliche Lage verbessert hat. Sollte die Kreditsumme nicht in Anspruch genommen werden, wird der Kreditvertrag dennoch wirksam und erlischt nicht aufgrund der nicht in Anspruch genommenen Kreditsumme.


Wird der Kredit trotz Abnahmeverpflichtung nicht in Anspruch genommen, kann der Kreditnehmer auf die Kulanz seiner Bank hoffen. Stimmt die Bank einer Stornierung zu, wird in der Regel eine Gebühr fällig. Diese Gebühr bezeichnet man als Vorfälligkeitsentschädigung oder auch Ablösung.



Der Kreditnehmer muss mit den ihm in Rechnung gestellten Gebühren den Schaden, der der Bank durch Wegfall der Zinsen entsteht, zum Teil wieder ausgleichen. Im Falle einer Immobilienfinanzierung kann der Kreditnehmer eine bestimmte Frist vereinbaren, bis das Darlehen abgerufen werden muss. Sollte sich der Kauf der Immobilie verzögern, weil die Immobilie zum Beispiel noch nicht übergeben werden kann oder sich der Baubeginn verzögert, müssen keine Gebühren bezahlt werden. Dazu sollte der Kreditnehmer einen möglichst langen Zeitraum vereinbaren, um unnötige Kosten zu sparen.



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