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Der Kreditvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer regelt die Höhe des Kreditbetrages, die Laufzeit der Rückzahlung, die Höhe der Tilgungsraten sowie den Zinssatz und weitere Kosten und Gebühren. Verstößt der Kreditnehmer während einer bestehenden Laufzeit gegen den Kreditvertrag, hat der Kreditgeber das Recht eine Abmahnung zu versenden.
Abmahnung nach versäumten Zahlungen
Kommt der Kreditnehmer auch nach Erhalt der Abmahnung seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird das Mahnverfahren bis hin zum Gerichtsverfahren
eingeleitet. Dabei entstehen dem Kreditnehmer weitere Kosten. Außerdem ist die Bank
berechtigt das Kreditführende Konto zu kündigen. Ab April 2010 können Banken und andere
Vertragspartner den Zahlungsverzug bereits nach der zweiten Abmahnung der Schufa melden.
Der Eintrag in die Schufa
ist aber nur möglich, wenn die Forderung unbestritten ist. Auch ein festgelegter
Zeitraum muss eingehalten werden. Zwischen der Zustellung der ersten
Abmahnung und dem Eintrag der Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen, außerdem muss
der säumige Zahler darüber informiert werden, dass ein weiterer Zahlungsverzug zum Schufa
Eintrag führt.
Inzwischen sind die Schufa sowie andere Auskunfteien dazu verpflichtet
einmal jährlich eine kostenfreie Auskunft zu erteilen. Jeder Verbraucher kann sich also
einmal jährlich seine Auskunft zuschicken lassen und damit auch gegebenenfalls falsche
Einträge korrigieren lassen. Darüber hinaus sollten Verbraucher ihre eigene Zahlungsmoral
unter die Lupe nehmen, denn ständige Abmahnungen und daraus resultierende Einträge
verschlechtern das Scoring und damit auch die Bonität. Kredite werden teurer oder
schlimmstenfalls gar nicht gewährt.
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