Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Abmahnung


Der Kreditvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer regelt die Höhe des Kreditbetrages, die Laufzeit der Rückzahlung, die Höhe der Tilgungsraten sowie den Zinssatz und weitere Kosten und Gebühren. Verstößt der Kreditnehmer während einer bestehenden Laufzeit gegen den Kreditvertrag, hat der Kreditgeber das Recht eine Abmahnung zu versenden.


Abmahnung nach versäumten Zahlungen

Kommt der Kreditnehmer auch nach Erhalt der Abmahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird das Mahnverfahren bis hin zum Gerichtsverfahren eingeleitet. Dabei entstehen dem Kreditnehmer weitere Kosten. Außerdem ist die Bank berechtigt das Kreditführende Konto zu kündigen. Ab April 2010 können Banken und andere Vertragspartner den Zahlungsverzug bereits nach der zweiten Abmahnung der Schufa melden. Der Eintrag in die Schufa ist aber nur möglich, wenn die Forderung unbestritten ist. Auch ein festgelegter Zeitraum muss eingehalten werden. Zwischen der Zustellung der ersten Abmahnung und dem Eintrag der Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen, außerdem muss der säumige Zahler darüber informiert werden, dass ein weiterer Zahlungsverzug zum Schufa Eintrag führt.



Inzwischen sind die Schufa sowie andere Auskunfteien dazu verpflichtet einmal jährlich eine kostenfreie Auskunft zu erteilen. Jeder Verbraucher kann sich also einmal jährlich seine Auskunft zuschicken lassen und damit auch gegebenenfalls falsche Einträge korrigieren lassen. Darüber hinaus sollten Verbraucher ihre eigene Zahlungsmoral unter die Lupe nehmen, denn ständige Abmahnungen und daraus resultierende Einträge verschlechtern das Scoring und damit auch die Bonität. Kredite werden teurer oder schlimmstenfalls gar nicht gewährt.



Vorherige Seite: Ablösung Nächste Seite: Abnahmeverpflichtung


zurück zur Übersicht