Kreditlexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z


Vorsorge


Vorsorge, oder auch als Altersvorsorge bezeichnet, ist heute ein riesiges Spektrum verschiedenster Vorsorge Angebote, um im Rentenalter die gesetzliche Rente mit privater Vorsorge aufzustocken. Die Bezeichnung Vorsorge umfasst dabei alle Maßnahmen, die eine Person während ihres Lebens trifft, um im Rentenalter ohne finanzielle Einschränkungen die Rentenzeit genießen zu können. Staatliche Pensionssysteme gibt es schon seit dem 17.Jahrhundert. Heute reicht bei vielen Erwerbstätigen die gesetzliche Rente nicht mehr aus, um den Lebensabschnitt Rentenalter ausreichend versorgt bestreiten zu können. Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf dem so genannten Drei-Säulen-System. An erster Stelle steht dabei die gesetzliche Rentenzahlung, die über Pflichtbeiträge während des Berufslebens angespart wird. Ergänzend dazu basiert die zweite Säule auf der erwerbsbasierten Alterssicherung, zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge. Die dritte Säule der Vorsorge umfasst alle sonstigen Kapitalanlagen, private Rentenversicherung, Immobilien oder anderweitig angespartes Vermögen.


Private Vorsorge ist freiwillig

Die private Vorsorge wird auf rein freiwilliger Basis abgeschlossen, zu den bekanntesten Altersvorsorge Möglichkeiten zählen in Deutschland die Lebensversicherung, die Rürup-Rente und die Riester-Rente. Die Rürup-Rente und die Riester-Rente werden staatlich gefördert. Während die Riester-Rente für Arbeitnehmer geeignet ist, richtet sich die Rürup-Rente als private Vorsorge an Freiberufler, Selbständige und Gutverdienende. Gegenüber staatlich geförderten Altersvorsorgemaßnahmen bieten zum Beispiel Aktienfond-Sparpläne den Vorteil, dass sie generationsübergreifend genutzt werden können, da sie auch vererbbar sind. Dies gilt auch für Immobilienbesitz.

Wählt der Anleger die Form der Lebensversicherung hat er hier zwei Möglichkeiten der Vorsorge. Zum einen kann er die Risiko-Lebensversicherung auswählen, die seinen Tod versichert. Die Risikolebensversicherung eignet sich als Vorsorge, wenn die Familie abgesichert werden soll. Die Kapitallebensversicherung basiert auf der Zahlung im Todes- und Erlebensfall. Kapitalbildende Lebensversicherungen können als Einmalzahlung ausgezahlt werden oder aber als monatliche Rentenzahlung. Bei der monatlichen Auszahlung wird in der Regel eine lebenslange Auszahlung bis zum Tod des Versicherten vereinbart.



Vorherige Seite: Vorschaltdarlehen Nächste Seite: Vorsorgevollmacht


zurück zur Übersicht