Kreditlexikon

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Vollauszahlung


Der Begriff Vollauszahlung wird in der Regel im Zusammenhang mit einem Darlehen verwendet, auch im Zusammenhang mit Baufinanzierungen. Die Vollauszahlung beschreibt den Zeitpunkt, zu dem die gesamte Darlehenssumme ausgezahlt wurde. Gemeint ist also der Zeitpunkt an dem der Kreditnehmer über die Darlehenssumme verfügen kann oder diese auf seinem Konto gutgeschrieben wird. Da die Darlehensauszahlung in einer Summe, aber auch in mehreren Summen erfolgen kann, spricht man von Teilauszahlung und Vollauszahlung. Liegen zwischen den Auszahlungen der Darlehenssumme längere Zeiträume, spricht man von einer Teilauszahlung.

Teilauszahlungen werden zum Beispiel für Baufinanzierungen angewandt, wenn die Darlehenssumme nicht in einer Summe ausgezahlt wird, sondern immer entsprechend den Baufortschritten. Gegenüber der Vollauszahlung bietet die Teilauszahlung einen Zinsvorteil. Der Kreditnehmer muss immer nur für den Darlehensteil Zinsen zahlen, der ihm bereits ausgezahlt wurde. Mit der Vollauszahlung werden die Zinszahlungen hingegen sofort auf die gesamte Darlehenssumme fällig.


Rückzahlung erfolgt sofort

Die Rückzahlung eines Kredites, der in Vollauszahlung vereinbart wurde, erfolgt in der Regel sofort nach der Vollauszahlung. Bei der Teilauszahlung kann auch eine Tilgung nach Ablauf von 6 Monaten nach Auszahlung der Teilauszahlung vereinbart werden. Die Modalitäten der Rückzahlung sind aber im Wesentlichen abhängig von den getroffenen Vereinbarungen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer.

Obwohl es sich auch bei einem Darlehen mit Disagio um eine Vollauszahlung handelt, wird hier dennoch nicht die gesamte Darlehenssumme ausgezahlt, da das Disagio von der Darlehenssumme abgezogen wird. Unter Umständen kann man auch von einer Vollauszahlung sprechen, wenn eine Teilzahlung vorgenommen wurde. Man spricht dann von einer Vollauszahlung, wenn die gesamte Summe auf dem Konto des Darlehensnehmers gutgeschrieben wurde, auch wenn das Darlehen in Tranchen ausbezahlt wurde.



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