Kreditlexikon

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Valuten


Valuten, Mehrzahl für Valuta= Wertstellung, bezeichnen das Datum, an dem eine Gutschrift auf dem Konto gutgeschrieben wird und damit wirksam, bzw. zinswirksam wird. Die Bezeichnung gilt nicht nur für Gutschriften, sondern auch für Lastschriften. Als Synonym werden auch die Bezeichnungen Wertstellung und Valutadatum verwendet. Das Wertstellungsdatum hat vor allem für die Zinsberechnung eine wesentliche Bedeutung. Im BGB ist gesetzlich festgelegt, dass das Wertstellungsdatum an dem Tag erfolgen muss, an dem die Gutschrift oder Lastschrift auf dem Konto verbucht wurde.

Beispiel: Erhält der Kontoinhaber am Montag eine Gutschrift in Höhe von 500,- Euro auf seinem Konto, muss der Habenzins auch mit dem Montag berechnet werden. Würde das Wertstellungsdatum erst am Mittwoche erfolgen, würden dem Kunden zwei Tage Zinsverlust entstehen, der Bank aber zwei Tage Zinsgewinn, da sie für die fehlenden zwei Tage keine Zinsen zahlen müsste. Aus diesem Grund sind die Valuten im BGB festgehalten und müssen am gleichen Tag der Buchung ausgeführt werden.

Anders herum müsste der Kunde Sollzinsen zahlen, wenn die 500,- Euro auf dem Kontoauszug ersichtlich sind, aber noch nicht als Wertstellung verbucht wären. Der Kontoinhaber müsste dann für die Zwischenzeit Sollzinsen bezahlen, weil die Wertstellung seitens der Bank nicht erfolgt ist. Damit dem Kunden keine Zinsnachteile entstehen, muss die Wertstellung am Tag der Buchung ausgeführt werden.

Der Begriff Valuta hat außerdem noch eine zweite Bedeutung und bezeichnet fremdländische Währungen, bzw. ausländische Währungsschulden, zum Beispiel Valuta Anleihen, Valuta-Bonds, Valuta Akzepte und Valuta Wechsel. Die Gefahr der Wechselkursänderung bezeichnet man im Bankwesen als Valuta Risiko. Von einer echten Valuta Schuld spricht man, wenn die Schuld nur in einer ausländischen Währung erfüllt werden darf.



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