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Valuten, Mehrzahl für Valuta= Wertstellung, bezeichnen das Datum, an dem eine Gutschrift auf
dem Konto gutgeschrieben wird und damit wirksam, bzw. zinswirksam wird. Die Bezeichnung gilt nicht
nur für Gutschriften, sondern auch für Lastschriften. Als Synonym werden auch die Bezeichnungen
Wertstellung und Valutadatum verwendet. Das Wertstellungsdatum hat vor allem für die Zinsberechnung
eine wesentliche Bedeutung. Im BGB ist gesetzlich festgelegt, dass das Wertstellungsdatum an dem Tag
erfolgen muss, an dem die Gutschrift oder Lastschrift auf dem Konto verbucht wurde.
Beispiel: Erhält der Kontoinhaber am Montag eine Gutschrift in Höhe von 500,- Euro auf seinem
Konto, muss der Habenzins auch mit dem Montag berechnet werden. Würde das Wertstellungsdatum erst am
Mittwoche erfolgen, würden dem Kunden zwei Tage Zinsverlust entstehen, der Bank aber zwei Tage Zinsgewinn,
da sie für die fehlenden zwei Tage keine Zinsen zahlen müsste. Aus diesem Grund sind die Valuten im
BGB festgehalten und müssen am gleichen Tag der Buchung ausgeführt werden.
Anders herum müsste der Kunde Sollzinsen zahlen, wenn die 500,- Euro auf dem Kontoauszug ersichtlich
sind, aber noch nicht als Wertstellung verbucht wären. Der Kontoinhaber müsste dann für die Zwischenzeit
Sollzinsen bezahlen, weil die Wertstellung seitens der Bank nicht erfolgt ist. Damit dem Kunden keine
Zinsnachteile entstehen, muss die Wertstellung am Tag der Buchung ausgeführt werden.
Der Begriff Valuta hat außerdem noch eine zweite Bedeutung und bezeichnet fremdländische Währungen, bzw.
ausländische Währungsschulden, zum Beispiel Valuta Anleihen, Valuta-Bonds, Valuta Akzepte und Valuta
Wechsel. Die Gefahr der Wechselkursänderung bezeichnet man im Bankwesen als Valuta Risiko. Von einer
echten Valuta Schuld spricht man, wenn die Schuld nur in einer ausländischen Währung erfüllt werden darf.
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