Kreditlexikon

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Treuhandauftrag


Handelt es sich bei einem Geschäft um einen sehr hohen Wert und wollen sich beide Geschäftspartner so gut wie möglich gegen Risiken absichern, dann kann ein Treuhandauftrag eingerichtet werden. Der Treuhandauftrag wird an einen Rechtsanwalt oder Notar gegeben, der sich treuhänderisch für beide Geschäftsparteien einsetzt. Der Treuhänder soll vermeiden, dass der eine Geschäftspartner Geld oder Sachwerte in großem Umfang erhält, der andere Geschäftspartner aber seine Leistung nicht erbringt. Der Treuhandauftrag vermeidet genau diese Situation. Der Treuhänder nimmt die Sache, das Geld oder andere Werte im Empfang und verwaltet diese so lange treuhänderisch, bis der andere Geschäftspartner seine Leistung ebenfalls erbracht hat. Während dieser Zeit kann der zweite Geschäftspartner nicht auf den Wert zugreifen. Würde er dann seine Leistung nicht erbringen, erhält der Geschäftspartner seinen Wert zurück, erleidet aber unter keinen Umständen einen finanziellen Verlust.

Der Treuhandauftrag hat im Zuge größerer Kreditablösungen ebenfalls eine wichtige Bedeutung. Handelt es sich um ungesicherte Kredite, wird die Ablösung kein größeres Problem darstellen. Da aber größere Kreditsummen in der Regel immer besichert werden, soll mit dem Treuhandauftrag im Zuge der Kreditablösung sichergestellt werden, dass die Bank die Sicherheiten auch tatsächlich an die neue kreditgebende Bank überträgt. Die Überweisung der Ablösesumme erfolgt also mittels Treuhandauftrag, die Übermittlung der Kreditsicherheiten ebenfalls. Erst wenn die ablösende Bank ordnungsgemäß die Kreditsicherheiten übermittelt hat, erhält sie im Gegenzug auch die abzulösende Kreditsumme. Anders herum erhält die neue kreditgebende Bank erst die Kreditsicherheiten, wenn sie die abzulösende Kreditsumme überwiesen hat. Zunächst geht sowohl die Kreditsumme als auch die Kreditsicherheit an den Treuhänder und dieser gibt jeweils beide Vertragsbestandteile weiter, wenn beide Geschäftsparteien ihre Bedingungen erfüllt haben.



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