Kreditlexikon

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Tilgungsplan


Der Tilgungsplan bezeichnet die Art und Weise der Kreditrückzahlung und wird im Kreditvertrag festgehalten. Der Kreditnehmer erhält mit dem Tilgungsplan die Laufzeit des Darlehens und die Höhe der von ihm zu zahlenden Raten. Der Tilgungsplan muss in seinen Modalitäten den finanziellen Verhältnissen des Kreditnehmers entsprechen. Im Tilgungsplan ist neben den Zahlungsmodalitäten auch die Kreditsumme inklusive aller Kreditnebenkosten aufgeführt. Wird der Tilgungsplan zu hoch angesetzt, besteht die Gefahr, dass der Schuldner im Laufe der Zeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht dauerhaft nachkommen kann. Zur Erstellung des Tilgungsplans werden aus diesem Grund neben der Verdienstbescheinigung auch weitere Haushaltskosten wie Miete und andere finanziellen Verpflichtungen, die fortlaufend monatlich zu zahlen sind. Berücksichtigt werden außerdem Unterhaltsverpflichtungen und weitere Kredite, wenn diese bestehen.

Handelt es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag ist der Tilgungsplan gesetzlich vorgeschriebener Pflichtbestandteil des Kreditvertrages. In diesem Fall muss der Tilgungsplan zwingend folgende Angaben enthalten: die Kreditart; die Kredithöhe; den nominalen und effektiven Zinssatz; die Zins- und Tilgungsraten und mögliche Vereinbarungen zur Tilgungsaussetzung. Insbesondere bei hohen Kreditsummen und langen Laufzeiten ist ein sorgfältiger Tilgungsplan unbedingt notwendig. Für den Privatkreditnehmer trifft dies in erster Linie für Immobilienfinanzierungen zu.

Kommt es innerhalb der Laufzeit zu Zahlungsschwierigkeiten, kann möglicherweise ein neuer Tilgungsplan vereinbart werden. So kann unter Umständen verhindert werden, dass es zu einem kompletten Zahlungsausfall kommt. In der Regel wird dann die Laufzeit des Kredites verlängert, so dass sich die monatlichen Ratenzahlungen verringern. Vor der endgültigen Unterschrift für den Kreditvertrag sollte der Kreditnehmer den Tilgungsplan in aller Ruhe und sehr sorgfältig durchgehen, um spätere Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden. Auch spätere Zahlungsverpflichtungen wie zum Beispiel die Reparatur oder der Neukauf eines Autos müssen in jedem Fall einkalkuliert werden.



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