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Der Tilgungsplan bezeichnet die Art und Weise der Kreditrückzahlung und wird im Kreditvertrag
festgehalten. Der Kreditnehmer erhält mit dem Tilgungsplan die Laufzeit des Darlehens und die Höhe
der von ihm zu zahlenden Raten. Der Tilgungsplan muss in seinen Modalitäten den finanziellen Verhältnissen
des Kreditnehmers entsprechen. Im Tilgungsplan ist neben den Zahlungsmodalitäten auch die Kreditsumme
inklusive aller Kreditnebenkosten
aufgeführt. Wird der Tilgungsplan zu hoch angesetzt, besteht die Gefahr, dass der Schuldner im Laufe
der Zeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht dauerhaft nachkommen kann. Zur Erstellung des Tilgungsplans
werden aus diesem Grund neben der Verdienstbescheinigung auch weitere Haushaltskosten wie Miete und
andere finanziellen Verpflichtungen, die fortlaufend monatlich zu zahlen sind. Berücksichtigt werden
außerdem Unterhaltsverpflichtungen und weitere Kredite, wenn diese bestehen.
Handelt es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag ist der Tilgungsplan gesetzlich vorgeschriebener
Pflichtbestandteil des Kreditvertrages. In diesem Fall muss der Tilgungsplan zwingend folgende Angaben
enthalten: die Kreditart; die Kredithöhe; den nominalen und effektiven Zinssatz; die Zins- und Tilgungsraten
und mögliche Vereinbarungen zur Tilgungsaussetzung. Insbesondere bei hohen Kreditsummen und langen Laufzeiten
ist ein sorgfältiger Tilgungsplan unbedingt notwendig. Für den Privatkreditnehmer trifft dies in erster
Linie für Immobilienfinanzierungen zu.
Kommt es innerhalb der Laufzeit zu Zahlungsschwierigkeiten, kann möglicherweise ein neuer Tilgungsplan
vereinbart werden. So kann unter Umständen verhindert werden, dass es zu einem kompletten Zahlungsausfall
kommt. In der Regel wird dann die Laufzeit des Kredites verlängert, so dass sich die monatlichen Ratenzahlungen
verringern. Vor der endgültigen Unterschrift für den Kreditvertrag sollte der Kreditnehmer den Tilgungsplan
in aller Ruhe und sehr sorgfältig durchgehen, um spätere Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden. Auch spätere
Zahlungsverpflichtungen wie zum Beispiel die Reparatur oder der Neukauf eines Autos müssen in jedem Fall
einkalkuliert werden.
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