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Teilbaugenehmigung


Das Teileigentum stellt eine besondere Form des Sondereigentums dar und bezeichnet sich auf Gebäude und Teile eines Gebäudes, die nicht als Wohnraum genutzt werden. Die gesetzliche Definition des Teileigentums findet sich in § 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (auch Wohnungseigentumsgesetz genannt; kurz WEG). Wichtig ist die Definition des Teileigentums vor allem für Eigentumswohnungen und Teileigentum, dass von mehreren Personen genutzt wird. Dazu zählen zum Beispiel Garagen, Verkaufsräume, Kellerräume oder Arztpraxen.

Teileigentum beim Mieter ist zum Beispiel das Treppenhaus. Hier müssen sich die Mieter entweder untereinander einigen wie oft das Treppenhaus gereinigt wird oder der Vermieter legt einen Reinigungsplan vor, der eingehalten werden muss. Das Teileigentum wird in der Eigentümergesellschaft mit der so genannten Teilungserklärung in seiner Nutzung und Aufteilung unter den Eigentümern aufgeteilt. In der Teilungserklärung wird festgehalten, welche Teile dem Eigentümer alleine gehören und welche Teile der Eigentümergesellschaft gemeinsam gehören und welche Nutzungsarten erlaubt sind.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist der Blick in die Teilungserklärung unerlässlich, um schon im Vorfeld genau abzuklären, welche Teile der Immobilie Gemeinschaftseigentum sind und welche Teile für eigene Zwecke genutzt werden dürfen. Nicht immer herrscht Einigkeit zwischen der Eigentümergesellschaft, die Teilungserklärung hat schon häufig für Streitigkeiten gesorgt, die nicht selten auch bis Gericht gegangen sind. Dies trägt natürlich nicht zu einem harmonischen Miteinander bei und kann die Freude über den Erwerb der Eigentumswohnung gründlich verderben.

Nicht nur Aufteilung sorgt für Streitigkeiten, auch ungeplante Modernisierungen sorgen für Streitigkeiten. Hat die Mehrheit der Eigentümergesellschaft über Modernisierungsmaßnahmen entschieden, muss man sich diesen zwangsläufig anpassen und die anteiligen Kosten übernehmen. Beim Kauf einer Eigentumswohnung gilt der Grundsatz, "einer für alle, alle für einen" und dessen sollte man sich bewusst sein. Eine Eigentumswohnung ist schneller gekauft als verkauft.



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