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Üblicherweise wird schon im Kreditvertrag festgehalten, dass die Auszahlung des Kreditbetrages in
einer Summe erfolgt. Zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer kann aber auch die Teilauszahlung vereinbart
werden, so dass der Kreditnehmer nicht die volle Summe ausgezahlt bekommt, sondern zuerst einmal nur
einen Teil der Kreditsumme. Vorteilhaft für den Kreditnehmer ist die geringere Zinsbelastung, denn die
Zinsen werden nur auf den Teil angerechnet, der bereits ausgezahlt wurde und nicht auf die
volle Kreditsumme.
Die Teilauszahlung wird überwiegend bei größeren Finanzierungen angewandt, zum Beispiel in der
Immobilienfinanzierung. Während der Bauphase werden immer wieder Handwerkerrechnungen gestellt. Mit
den Teilauszahlungen kann der Kreditnehmer die Handwerkerrechnungen bezahlen, muss aber nur für den
in Anspruch genommen Darlehensteil Zinsen bezahlen. Diese Form der Finanzierung wird auch als
Abrufkredit bezeichnet. Für die Möglichkeit der Teilauszahlung werden aber auch häufig höhere Gebühren
berechnet, die der Kreditnehmer zu zahlen hat. Da die Bank nicht genau einkalkulieren kann wann welche
Kreditsumme in Anspruch genommen wird, lässt sie sich diese Flexibilität mit höheren Gebühren bezahlen.
Die Teilauszahlung kommt aber nicht nur bei Baufinanzierungen zum Tragen. Der Abrufkredit kann eine
günstige Alternative zu einem Dispokredit sein. Für den Dispokredit fallen im Durchschnitt etwa 10%
Zinsen. Abrufkredite sind aber schon für 6%-8% Zinsen erhältlich. Abrufkredite mit der Möglichkeit der
Teilauszahlung werden nicht von allen Banken angeboten. Wer sich allerdings auf die Suche macht und
Anbieter vergleicht, kann gegenüber einem Dispokredit Zinsen sparen und seinen Kredit dennoch flexibel
in Anspruch nehmen.
Die Teilauszahlung kann auch für Lebensversicherungen vereinbart werden. Das Erlebensfallkapital kann
dann ein Teilraten ausgezahlt werden, allerdings sollte man beachten, dass eine Teilauszahlung vor dem
12. steuerschädlich ist, da dem Versicherungsnehmer steuerliche Vorteile verloren gehen. Die Teilauszahlung
bei Lebensversicherungen muss individuell vereinbart werden.
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