Darlehen mit Zweckbindung
Generell darf jedes Bundesland Studiengebühren für den Besuch staatlicher Hochschulen
erheben. Tatsächlich fordern aber inzwischen immer weniger Länder auch solche Gebühren.
Dementsprechend kleiner wird auch die Zahl der Angebote, die dem Studierenden diese Gebühren in
Form eines Darlehens vorfinanzieren.
Zur Besonderheit eines solchen Studienbeitragsdarlehens gehört seine Zweckbindung. Es werden
ausschließlich die Studiengebühren finanziert. Eine wie auch immer geartete Aufstockung für
die Finanzierung der Lebenshaltungskosten ist ausgeschlossen.
Das Geld steht dem Studenten auch nicht zur freien Verfügung. Die Bank überweist die Studiengebühren
direkt an die Hochschule. Wer diese Form der Finanzierung in Anspruch nimmt, braucht sich vor einer
Überschuldung nicht zu fürchten:
Die Rückzahlung ist an ein Mindesteinkommen gebunden.
Die Bundesländer haben eine Obergrenze für die Schulden eingeführt.
Der Studierende hat üblicherweise pro Semester die Wahlfreiheit, das Darlehen weiter in Anspruch zu nehmen. Wer sich dagegen entscheidet, macht also keine weiteren Schulden. Er muss dann aber auch seine Studiengebühren aus einer anderen Quelle heraus finanzieren.
Verglichen mit anderen Angebote sind die Formalitäten für das Studiengebührendarlehen überschaubar und das Darlehen insgesamt günstiger. In Bundesländern, in denen Studiengebühren erhoben werden, bietet sich ein solcher Kredit beispielsweise im Rahmen einer Mischfinanzierung an.