Mit eigener Arbeit zum Diplom
Als Finanzierungsquelle für die Kosten des Studiums sind Nebenjobs eine gute Möglichkeit.
Dabei sind aber zwei grundsätzliche Dinge zu bedenken. Je mehr gejobbt werden muss, um den
Lebensunterhalt zu verdienen, desto weniger Zeit und vor allem Energie bleiben für das Studium.
Es kann also passieren, dass die Regelstudienzeit überschritten werden muss, weil einfach
zu wenig Zeit für das Studium blieb.
Zum anderen gelten Studenten in den allermeisten Fällen als berufsfremd und werden deshalb in
Aushilfstätigkeiten beschäftigt. Diese sind aber schlechter bezahlt. Wird von einem Stundenlohn
von 10 Euro ausgegangen, wären mit einem solchen Job also nicht mehr als 1600 Euro brutto zu
verdienen. Aber wer könnte bei einer 40-Stunden-Woche noch studieren?
Zeit, Geld und lernen kann man gut miteinander verbinden wenn man als Hilfskraft für Dozenten
einen Uni-Job ergattert. Oft werden an den Fakultäten Hilfskräfte gesucht die bei Vorlesungen Übungen
unsterstützen oder in der Forschung hilfreich zur Seite stehen. Idealerweise erhalten Sie auch Geld
für Ihren Aufwand.
400 Euro Jobs
400-Euro-Jobs zählen zu den einfachsten Möglichkeiten, durch Arbeit die Kosten für das Studium zu tragen. Bei diesen geringfügig entlohnten Beschäftigungen zahlt der Arbeitgeber pauschalierte Beträge für die Kranken- und Rentenversicherung. Bis zur Grenze von monatlich 400 Euro fallen für den Studierenden keine Sozialabgaben an.
Es ist grundsätzlich möglich, mehrere dieser Jobs anzunehmen. Übersteigen die Einnahmen der verschiedenen Tätigkeiten aber die Grenze von 400 Euro, werden die Einnahmen dann wie ein einziges Beschäftigungsverhältnis betrachtet. Damit werden dann auch Sozialabgaben fällig.
Die Einnahmen aus Nebenjobs können sich negativ auf den Bezug von BaFöG auswirken, da sich diese Leistungen immer nach dem finanziellen Hintergrund des Studierenden richten. Bei Bruttoeinnahmen von 4800 Euro in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten erfolgt bei ledigen Studenten ohne Kinder keine Kürzung der Leistungen.
Jobben als ordentlich Studierender (mehr als 400 Euro im Monat)
Reicht der Zusatzverdienst von 400 Euro nicht aus, können Studierende auch einer höher bezahlten Tätigkeit nachgehen. Eine Versicherungspflicht besteht im Rahmen des sogenannten Werkstudentenprivilegs nicht.
Es besteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Aber Achtung: Dies betrifft lediglich die Betrachtung des Nebenjobs. Ordentlich Studierende müssen
entweder über die Familienversicherung der Eltern abgesichert oder aber in einer gesetzlichen Krankenkasse
als Student versichert sein. Neben dieser grundlegenden Absicherung löst aber der Nebenjob durch das
Privileg als Werkstudent keine weitere Versicherungspflicht aus.
Das Werkstudenten-Privileg ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft:
Nicht mehr als 20 Stunden in der Woche: Ist die regelmäßige Arbeitszeit im Nebenjob höher als 20 Stunden pro Woche, geht der Gesetzgeber davon aus, dass das Studium hinter diese Tätigkeit zurücktritt. Der Student wird damit zum Arbeitnehmer. Damit entsteht auch die Versicherungspflicht. Diese Regel betrifft allerdings nur die Vorlesungszeit. In den Semesterferien darf die wöchentliche Arbeitszeit auch die 20 Stunden übersteigen.
Grenze von 26 Wochen im Jahr: Das Studium muss nicht nur bei der Betrachtung der Wochenarbeitszeit, sondern auch in der Berücksichtigung des gesamten Jahres den Mittelpunkt der Tätigkeit bilden. Wer mehr als 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt nicht mehr als Student. Es tritt dann die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ein.
Wer in der vorlesungsfreien Zeit mehr als die genannten 20 Stunden arbeitet, wird damit ein Einkommen erzielen, das steuerpflichtig ist. Der Arbeitgeber führt dann im Rahmen der monatlichen Abrechnung die fällige Lohnsteuer direkt an das Finanzamt ab. In diesem Fall empfiehlt sich, im kommenden Jahr eine Steuererklärung zu machen, denn da ja nur zeitweilig ein Einkommen in dieser Höhe erzielt wurde, winkt eine Erstattung vom Finanzamt.