Mit wie viel Geld Sie aus BaFöG rechnen können
Wie hoch die individuelle Förderung des Studierenden ist, ist von zahlreichen Faktoren abhängig.
Maximal erhalten Studenten ohne Kind einen Betrag von 670 Euro. Die Höhe des eigentlichen
Grundbedarfs richtet sich aber auch nach der Art der Ausbildung und der Ausbildungsstätte.
Wer mit eigenen Kindern unter 10 Jahren zusammenlebt, kann mit einem Kinderbetreuungszuschlag von
113 Euro für das erste Kind rechnen. Der Bedarfsbetrag ist zunächst aber lediglich eine Rechengröße.
Auf diesen werden noch eventuelle weitere Einkommen des Studierenden, seines Lebenspartners oder der
Eltern angerechnet.
Wie lange kann nach BaFöG gefördert werden?Grundsätzlich richtet sich die bei Studierenden die Förderungshöchstdauer nach der Regelstudienzeit
des angestrebten Abschlusses. Die Regelstudienzeit ist in der Studienordnung des Faches zu entnehmen.
Sieht die Studienordnung also eine Regelstudienzeit von 9 Semestern vor, erhält der Studierende auch
längstens 9 Semester BaFöG. Befindet sich der Student bei Antragstellung bereits im dritten Semester,
wird die Förderung also nur noch für die verbleibenden 6 Semester gewährt.
Von der Zählung werden Auslandssemester und Urlaubssemester in der Regel ausgeschlossen.
Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, ist möglich. Dazu muss aber ein entsprechender
Antrag gestellt werden und ein anerkannter Grund vorliegen. Mögliche Gründe für die weitergehende
Förderung sind:
Krankheit
Schwangerschaft
Erziehung eines Kindes
erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Tätigkeit in einem Gremium
Das BaFöG-Amt prüft, ob die Gründe ausreichend sind. Liegt dieser vor, werden die zusätzlichen Semester in vollen Umfang gefördert.
Bitte klicken Sie auf "BaFöG - der Staat greift Studenten unter die Arme" um weitere wichtige Informationen zur Berusausbildungsförderung zu erhalten.