Familiäre Unterstützung im Studium


Studieren mit Hilfe der Familie


Familiäre Unterstützung

Die meisten Studierenden werden von ihren Eltern finanziell unterstützt. Dazu sind Eltern grundsätzlich auch verpflichtet, denn auch ein bereits volljähriges Kind kann gegebenenfalls einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern haben.


Ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern kann insbesondere dann bestehen, wenn es sich bei dem aufgenommenen Studium um die erste Berufsausbildung handelt. Wie lange ein möglicher Anspruch auf Unterhalt besteht, richtet sich dabei nach der Regelstudienzeit. Braucht der Student deutlich mehr Zeit für sein Studium, kann ein Unterhaltsanspruch aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit wegfallen.


Ein Anspruch auf Unterhalt bedeutet nicht automatisch, dass der Student Bargeld von seinen Eltern erhält. Auch freie Kost und Logis können als Unterhalt der Eltern gelten. Wer einfach auszieht, weil er gerne größere Freiheiten hätte, darf nicht damit rechnen, den Unterhalt ausbezahlt zu bekommen. Denn dieser individuelle Wunsch nach mehr Freiraum sieht der Gesetzgeber nicht als zwingenden Grund dafür an, Bargeld von den Eltern zu erhalten.


Eine Unterhaltsgewährung in Form von freier Kost und Logis kommt nur dann in Betracht, wenn das Studium am Wohnort aufgenommen werden kann. Findet das Stu-dium weit entfernt vom Wohnort der Eltern statt, können die Eltern auch die Kosten der auswärtigen Unterbringung am Studienort übernehmen. Der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern errechnet sich mit der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und ist vom Einkommen der Eltern und dem Einkommen des Studenten abhängig. Durchschnittlich kann sich ein Unterhaltsanspruch in Höhe von rund 600 Euro monatlich ergeben.


Der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern errechnet sich mit der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese ist nach Einkommensgruppen gestaffelt. Daraus ergibt sich ein Anspruch um die 600 Euro monatlich.


Ein Studium an einer Privathochschule oder gar im Ausland übersteigt in der Regel nicht nur den Unterhaltsanspruch, sondern auch die finanziellen Mittel der Eltern und Verwandten. Der Student muss sich also spätestens dann um weitere Finanzierungsmöglichkeiten kümmern.