Institution oder Privat?
Wie der Name nahelegt, finanzieren sich Bildungsfonds aus den Anlagen privater oder institutioneller
Anleger. Bildungsfonds tragen üblicherweise sowohl die Kosten für die Lebenshaltung als auch
eventuelle Studiengebühren.
Der Studierende, der über einen Bildungsfonds finanziert wird, darf mit einer Förderung von maximal
1000 Euro im Monat rechnen. Die Förderungsdauer ist üblicherweise auf die Regelstudienzeit plus
maximal einem Semester begrenzt.
Nach erfolgreichem Studium zahlt der Studierende einen festen, individuell berechneten Anteil seines
Bruttoeinkommens über eine vertraglich bestimmte Laufzeit zurück. Da von einem steigenden Einkommen
auszugehen ist, steigen damit auch die Rückzahlungsraten an die Investoren. Daraus erwirtschaftet
sich die Rendite für die Geldgeber.
Die Rückzahlung erfolgt also erst nach dem erfolgreichen Start in das Berufsleben. Die Höhe der
Belastung ist damit sehr gut zu überschauen und der maximale Rückzahlungsbetrag ebenfalls definiert.
Bei Arbeitslosigkeit setzt die Rückzahlung aus.
Zu den Besonderheiten eines Bildungsfonds zählt auch, dass es üblicherweise keine Altersgrenze für
den Studierende gibt. Dieser muss sich allerdings in einen staatlich anerkannten Studiengang
eingeschrieben haben.
Über die Aufnahme in einen Bildungsfonds entscheiden die Anbieter. Dabei durchläuft der Studierende
nach der Antragstellung einen mehrstufigen Auswahlprozess (Assessment-Center, telefonische Interview
etc.). Ist dieser positiv durchlaufen worden, kann der Studierende teilweise bereits 4-6 Wochen nach
Antragstellung mit der ersten Zahlung rechnen.
DKB Studenten-BildungsfondsDie Deutsche Kredit Bank DKB engagiert sich für die Bildung in Deutschland. Nicht nur für Studierende wird das
Angebot, dass auch an Lehrkräfte und Auszubildende vergeben. Mit dem Studenten Bidlungsfonds der DKB wurden
seitens der Bank 50 Mio. Euro für die Bildung bereit gestellt.
Eine Bewerbung für die Förderung ist nicht notwendig da sich die Vergabe nach ausschließlichen Kriterien orientiert.
Ein Student erhält max. 39.000 Euro zzgl. einer Einmahlförderung von 5.000 Euro für besondere Ausgaben bei den
Lebenshaltungskosten.