Kreditlexikon

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Steuerliche Förderung


Die steuerliche Förderung kann im Kreditwesen zum Beispiel im Bereich Hausbau über Wohn-Riester (Eigenheimrentengesetz) in Anspruch genommen werden. Der Staat fördert den Bau eines Eigenheimes, den Bau einer Immobilie oder den Erwerb eines lebenslangen Wohnrechtes. Die steuerliche Förderung fällt umso höher aus, wenn der Bauherr möglichst früh beginnt zu investieren.

Wohn-Riester, oder das Eigenheimrentengesetz, bieten verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerlichen Förderung. So kann der Bauherr sein Darlehen zum Bau eines Eigenheims über Wohn-Riester steuerlich fördern lassen, oder auch das angesparte Kapital anderweitig investieren. Hier muss man jedoch aufpassen, denn unter Umständen kann die steuerliche Förderung verloren gehen, wenn das Wohn-Riester Kapital anderweitig eingesetzt wird.

Andere steuerliche Förderungen für Immobilien hängen in Deutschland von der Nutzung der Immobilie ab. So können steuerliche Förderungen in Anspruch genommen werden, wenn die Immobilie vermietet wird. Zinsen und Gebühren des Darlehens können anteilig als Werbungskosten steuerlich abgeschrieben werden. Dies gilt jedoch nicht für selbst bewohnte Immobilien.

Steuerliche Förderung gewährt der Staat außerdem bei Denkmalschutz Immobilien. Auch hier müssen zahlreiche gesetzliche Regelungen zur Nutzung und Sanierung beachtet werden, um in den Genuss der steuerlichen Förderung zu kommen. Weitere steuerliche Förderung werden unter anderem über spezielle KfW-Darlehen gewährt. In diesem Fall erhält der Darlehensnehmer zinsgünstige Darlehen, die aber immer an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden sind, zum Beispiel für energiearme Neubauten.

Lässt der Immobilienbesitzer eine selbst genutzte Immobilie renovieren oder sanieren, besteht die Möglichkeit einen Teil der Handwerkerkosten über die steuerliche Förderung zu reduzieren. Dies gilt allerdings nur, wenn der Immobilienbesitzer nicht schon ein zinsvergünstigtes Darlehen in Anspruch genommen hat. Damit will der Staat eine doppelte steuerliche Förderung ausschließen.

Selbstverständlich sind damit nur ein sehr kleiner Teil der möglichen steuerlichen Förderungen aufgeführt.



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