Kreditlexikon

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Schuldinstrumente


Der Begriff Schuldinstrumente wird selten verwendet, da er meist nur in den Bilanzen der Banken auftaucht. Schuldinstrumente sind verbriefte Sicherheiten wie Anleihen, Wertpapiere oder Kredite. Dabei sind Anleihen typische Schuldinstrumente und dienen der Bank als Kapitalbeschaffung. Viele Institutionen, Länder und Gemeinden emittieren Anleihen. Schuldinstrumente stellen für die Bank immer Fremdkapital dar, das auf der Habenseite der Bilanz geführt wird.

Die Anleihe stellt ein Versprechen dar zu einem festgelegten Datum einen zuvor vereinbarten Nennbetrag auszugleichen. Der Emittent zahlt dem Käufer der Anleihen Zinsen. Anleihen werden in der Regel über eine Laufzeit von 5,10,15 oder 20 Jahren ausgegeben. Für den Käufer der Anleihe gilt es auf die Bonität des Emittenten zu achten. Der Käufer erwirbt zwar ein Versprechen der Rückzahlung, geht der Emittent allerdings während der Laufzeit insolvent, hat der Käufer immer das Nachsehen. Anleihen werden an der Börse gehandelt. Der Wert der Anleihe hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird unter anderem von Angebot und Nachfrage bestimmt.

Wertpapiere als Schuldinstrumente verbriefen ebenfalls das Recht aus der Urkunde, das nur gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden kann. Dieses Recht kann nur geltend gemacht werden, wenn der Inhaber der Urkunde im Besitz der Urkunde ist und diese gegenüber dem Schuldner vorlegen kann.

Kredite werden ebenfalls mitunter als Schuldinstrumente eingesetzt, allerdings in der Häufigkeit seltener als Anleihen oder Wertpapiere. In diesem Fall leiht der Kreditgeber dem Kreditnehmer über einen festgelegten Zeitraum eine gewisse Summe (auch Güter) und erhält im Gegenzug Zinsen. Werden Kredite als Schuldinstrumente eingesetzt, werden sie bis zur Rückzahlung ebenfalls auf der Habenseite der Bilanz geführt.



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