Kreditlexikon

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Patronatserklärung


Eine Patronatserklärung ist eine Form der Kreditsicherung. Ein Patronat, meist ein Unternehmen dessen Bonität sehr gut ist, sichert dem Kreditgeber die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zu, so dass ein Kredit gewährt werden kann.

Eine Patronatserklärung wird in der Regel vom Mutterkonzern für eine Tochtergesellschaft abgegeben. Dabei übernimmt das Patronat allerdings keine Haftung für die ordnungsgemäße Tilgung des Kredites. Vielmehr sagt die Patronatserklärung aus, dass das Patronat jederzeit dafür Sorge tragen wird, dass sich das Tochterunternehmen zu jedem Zeitpunkt in der Lage befindet seinen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Darunter fallen unter anderem die Bereiche des Tochterunternehmens, die vom Mutterkonzern abhängig sind wie die Geschäftsführung und Leitung des Tochterunternehmens.

Grundsätzlich wird zwischen einer harten und einer weichen Patronatserklärung unterschieden. In der weichen Patronatserklärung erfolgt die Zusicherung der Verantwortung wie bereits im ersten Abschnitt beschrieben. In der harten Patronatserklärung erklärt das Patronat nicht nur seine Sorgfaltspflicht, sondern verpflichtet sich außerdem zur Zahlung von Kapital an das Tochterunternehmen, um jederzeit die ordnungsgemäße Rückzahlung zu gewährleisten. In der harten Patronatserklärung ist also auch das Patronat zu Zahlungen verpflichtet. Würde es zu Zahlungsausfällen seitens des Tochterunternehmens kommen, haftet die Muttergesellschaft als Patronat und kann zu Zahlungen verpflichtet werden. Gegenüber der weichen Patronatserklärung bietet die harte Patronatserklärung eine deutlich höhere Kreditsicherheit für den Kreditgeber.

Patronatserklärungen wurden Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts entwickelt, da andere Kreditsicherheiten wie Bürgschaften oder Garantien nicht mehr ausreichten, bzw. den Teilnehmern nicht mehr ausreichend gerecht wurden. Ob eine Patronatserklärung der richtige Weg ist eine drohende Überschuldung des Tochterunternehmens abzuwenden und möglicherweise der Insolvenzverschleppung dienen kann, beschäftigt immer wieder Gerichte, da sie als Mittel zur Insolvenzabwehr immer öfter eingesetzt werden.



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