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Finanzielle Hilfen für Selbständige


Montag 10.05.2010 - Rubrik: Wirtschaft

Gerade Jungunternehmer kennen die finanziellen Problematiken zu Beginn - möglicherweise besteht ein gewisses Grundkapital, bei einem Großteil der Neugründungen ist dies jedoch nicht der Fall. Verschuldungen sind die Folge, was gerade Jungunternehmern oder Neugründern zu Beginn im wahrsten Sinne des Wortes "das Genick bricht". Feste Bestandskunden gleich zu Beginn einer Gründung sind unwahrscheinlich, eher ein langsam wachsender Kundenstamm wird der Fall sein.


Ein Kredit und wachsende Verpflichtungen bei Jungunternehmern

Trotzdem, dass es sich dabei um ein stetig wiederholendes Prinzip handelt, sind Banken nicht wohlwollender wenn es um den oft benötigten Kredit zu Beginn geht. Hohe effektive Jahreszinsen, zahlreiche Konzepte, wie Business- und Liquiditätspläne werden genauesten geprüft und durchkalkuliert, die Tilgungsanforderung erzeugen noch mehr Druck bei den ohnehin unsicheren Neugründern - alles in allem folglich keine Kombination, die für jeden gemacht ist und vor allem jedem gewährt wird. Entsprechend erfreulich sind die aktuellen Nachrichten der KfW Bankengruppe, dass ein so genanntes Startergeld zur Verfügung gestellt wird, das sowohl von Neugründern als auch Jungunternehmern genutzt werden kann.


Bis zu 50.000 Euro ohne Angaben der Zielverwendung können beantragt werden

Wer noch innerhalb der ersten drei Jahre, der Unternehmensgründung, einen Kreditantrag bei der KfW-Bankengruppe einreicht, hat die Chance einen Kreditrahmen bis zu 50.000 Euro in Anspruch nehmen zu können. Wofür letztendlich der beantragte Kredit benötigt wird, ist für die KfW von keinster Bedeutung bei der Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Gerade Anbieter von Dienstleistungen benötigen in den meisten Fällen nicht einmal einen solch hohen Kredit, sondern brauchen um ein Vielfaches weniger für die erste Starterphase. Entsprechend lukrativ ist das aktuelle Angebot auch für diese Zielgruppe. Ob der potentielle Neugründer oder gegenwärtige Jungunternehmer die ersten Einnahmen mit einem Hauptgewerbe erzielt oder in Form einer nebenberuflichen Beschäftigung ist dabei für die Bankengruppe und deren Kooperationspartner ebenfalls irrelevant.


Haftungsbefreiung sorgt für eine höhere Kreditbereitschaft

Entgegen aller Vorurteile ist die Zusammenarbeit zwischen der KfW Bankengruppe und der individuellen Hausbanken nicht zum Nachteil für den Verbraucher. Zwar können die Hausbanken jederzeit nach eigenen Kriterien entscheiden, ob ein Kredit bewilligt wird oder nicht, die verminderte Haftung jedoch provoziert Risiko-Entscheidungen.

Der beantragte Kredit wird unmittelbar von den Banken und Sparkassen ausgezahlt, wobei diese auch für die Prüfung der Unterlagen und die Entgegennahme der Kreditanträge zuständig sind. Der persönliche Berater muss sowohl den Businessplan als auch den Liquiditätsplan durchgehen, entsprechend auch die zu erwartenden Umsätze, die vom Verbrauche angegeben wurden, kalkulieren. Erst nachdem der Bankberater die Sicherheiten des potentiellen Kreditnehmers positiv bewertet, kann eine Kreditbewilligung erteilt werden. Da jedoch die Banken bis zu 80 Prozent von der regulären Haftung befreit sind, werden die Anträge zwar mit Sorgfalt jedoch nicht mit der übertriebenen Prüfungspflicht kontrolliert. Entsprechend wahrscheinlicher ist eine Kreditbewilligung im Vergleich zu regulären Kreditanträgen die ausschließlich mit Hilfe der Hausbanken finanziert werden sollen.


EU-Subventionen, Verbraucherinformationen und der effektive Jahreszins

Sollte man zunächst seine Hausbank wegen eines Gründerkredites kontaktieren, kann es unter Umständen sein, dass man den persönlichen Berater eigenständig auf die Förderung mit Hilfe der KfW Bankengruppe hinweisen muss.

Weswegen die KfW Bankengruppe günstige Konditionen, faire Kreditbedingungen und die Haftungsfreistellung ermöglicht, ist beim dritten Kooperationspartner zu finden. Das so genannte Startgeld-Programm wird zusätzlich von der Europäischen Union unterstützt. Die dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel stammen aus dem gesamten EU-Haushalt. Jungunternehmer und Neugründer können sich aufgrund dieser Subventionierung über einen effektiven Jahreszins von nur 4,23 Prozent bei insgesamt fünf Jahren Tilgungszeit freuen. Verdoppelt man diese Finanzierungszeitraum, steigt der effektive Jahreszins bei insgesamt zehn Jahren auf gerade mal 4,33 Prozent an.


Berücksichtigung des Wirtschaftsprinzips gewährt zahlungsfreie Anlaufjahre

Selbstverständlich handelt es sich dabei um einen feststehenden Zinssatz, der über die gesamte Laufzeit geht und der sich selbst dann nicht erhöht, sofern der Kreditnehmer die gebilligten Anlaufjahre nutzt. Bei einem Tilgungszeitraum handelt es sich dabei um zwei zahlungsfreie Jahre, bei nur fünf Jahren Laufzeit handelt es sich um ein Jahr, das genutzt werden kann.

Selbst kritische Finanzexperten konnten sich ausschließlich positiv über den neuen Gründer-Zuschuss äußern, da im gesamten Konkurrenzvergleich kein vergleichbarer oder annähernd günstigerer Kredit gefunden werden konnte.