Freitag 11.03.2011 - Rubrik: Baufinanzierung
Das Thema Kreditverkäufe taucht immer wieder in den Schlagzeilen auf. Nachdem es nach der Finanzkrise wieder etwas ruhiger geworden ist, wurde nun ein aktuelles Urteil gesprochen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit dem Urteil AZ: 3 U 11/10 festgelegt, dass ein Kreditverkauf an eine Nichtbank zulässig ist. Geklagt hatte ein Bankkunde, nachdem sein Kredit an einen Finanzinvestor ohne Banklizenz verkauft wurde. Banken haben verschiedene Möglichkeiten sich von einem Kredit trennen zu können. Welche Möglichkeiten in Frage kommen, hängt wesentlich von der rechtlichen Situation ab. Grundsätzlich wird zwischen einem gekündigtem und einem nicht gekündigtem Kredit unterschieden. Ist der Kredit ordnungsgemäß seitens der Bank gekündigt worden, zum Beispiel aufgrund nicht bedienter Forderungen, kann die Bank den Kredit ohne Ankündigung an Dritter weiter verkaufen. Dies ist bei einem nicht gekündigten Kredit so einfach nicht möglich. Allerdings hat die Rechtsprechung auch in diesen Fällen ein Hintertürchen offen gelassen. Die Bank hat die Möglichkeit, die Forderung abzutreten oder aber den Kredit in eine Zweckgesellschaft einzubringen und später die Anteile an der Gesellschaft zu veräußern. Diese Möglichkeit wurde in der Vergangenheit scharf kritisiert und als einer der Auslöser der Finanzkrise benannt. Banken hatten in großem Stil Kredite an Hedgefonds und andere Finanzinvestoren verkauft. Diese hatten sich aber verkalkuliert, Milliarden Forderungen wurden nicht mehr bedient, die Blase platzte. Übrig blieben die so genannten "faulen Kredite".
Risiko Kreditverkauf bleibt
Der Bankkunde muss also weiterhin mit dem Risiko leben, dass sein Kredit möglicherweise verkauft wird.
Das Gerichtsurteil wurde mit dem Recht der Banken begründet ihre Risiken minimieren zu können. Sollte
keine anderslautende Vereinbarung getroffen sein, diese muss direkt im Kreditvertrag vereinbart werden,
haben also Banken weiterhin die Möglichkeit gekündigte und laufende Kredite zu verkaufen und dies
sogar an Nichtbanken. Grundsätzlich bedeutet der Kreditverkauf für den Kreditnehmer kein Risiko,
denn der neue Gläubiger muss sich weiterhin an die Vereinbarungen des Kreditvertrages halten. Er
darf also nicht die Zinsen erhöhen, den Kredit ohne Grund kündigen und muss auch weiterhin die
bereitgestellten Sicherheiten des Kreditnehmers verwerten, bis hin zur Versteigerung der Immobilie.
Sollte der Kreditnehmer aber nach dem Kreditverkauf seine Vertragsverpflichtungen nicht mehr erfüllen,
kann der neue Gläubiger den Kreditvertrag kündigen. Zu den nicht erbrachten Vertragsverpflichtungen
gehört zum Beispiel der Zahlungsverzug der vereinbarten Raten oder die Verschlechterung der persönlich
wirtschaftlichen Verhältnisse. Im Gegensatz zu den meisten Banken
setzen viele Finanzinvestoren diese Maßnahmen sehr viel schlechter durch, da ihr finanzielles
Interesse anders gelagert ist, als das der Banken.
Schuldenfalle Zinsbindungsfrist
Ein weiteres Problem ist das Ende der Zinsbindung bei langfristigen Krediten, zum Beispiel im Fall einer
Immobilienfinanzierung. Während Banken bei guter Bonität in der Regel bereit sind eine neue Zinsvereinbarung
zu treffen und der Kredit problemlos weiter laufen kann, sind Finanzinvestoren meist nicht an der
Prolongation eines Kredites interessiert. Der Kreditnehmer muss sich also eine neue Bank suchen, welche
ihm eine Anschlussfinanzierung ermöglicht. Dies stellt bei einer guten Bonität in der Regel auch kein
Problem dar, doch sollte es während der Kreditlaufzeit zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen, die man mit
Hilfe des persönlichen Beraters der Bank überwunden hat, fehlt das persönliche Verhältnis bei einer neuen
Bank. Die Anschlussfinanzierung mit einer schlechteren Bonität gestaltet sich dann weitaus schwieriger.
Der Verkauf der Kredite ist unterschiedlich begründet. Jeder Kredit muss mit einem bestimmten Anteil
Eigenkapital der Bank unterlegt werden. Um das Eigenkapital zu entlasten, verkaufen Banken einen Teil
ihrer Kredite. Mit dem neu gewonnen Eigenkapital kann dann wieder Spielraum für neue Kreditgeschäft
geschaffen werden, die unter Umständen lohnenswerter sind.
Kann man sich gegen einen Kreditverkauf schützen?
Im Kündigungsfall eines Kredites wird sich kaum eine Bank bereit erklären auf den Kreditverkauf zu
verzichten. Der Kreditnehmer hat in solch einem Fall keine oder nur sehr schlechte Argumente einen
Kreditverkauf zu unterbinden. Aber auch bei guten Krediten
sind nicht alle Banken bereit einen Kreditverkauf auszuschließen. Einige Banken bieten diese Option
im Kreditvertrag gegen eine Gebühr an. Verfügt der Kreditnehmer über eine ausgezeichnete Bonität, kann
er den Ausschluss des Verkaufes im Kreditvertrag direkt bei Abschluss des Kredites vereinbaren. Banken
sind jedoch nicht dazu verpflichtet, unter Umständen wird die Vereinbarung der Abtretungs-Ausschlussklausel
mit höheren Zinsen belegt. Eine rühmliche Ausnahme bilden hier die Volksbanken Raiffeisenbanken mit
ihrem easyCredit Angebot.
Ab dem 7.Monat nach Vertragsabschluss wird auf gerichtliche Maßnahmen verzichtet,
wenn der Kreditnehmer unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage gerät und seine Raten nicht wie
vereinbart bedienen kann. Außerdem gewährleistet der easyCredit, dass auf einen Verkauf an Dritte in
jedem Fall verzichtet wird.
- Baufinanzierung für jede Situation