Freitag 30.04.2010 - Rubrik: Allgemeines
Neue Gesetze des BGH seit 01.04.2010 gültig
Seit dem 1.4.2010 gilt das neue Gesetz des Bundesgerichtshofes, welches unter anderem die Bereiche Schufa und Pfändung anspricht. Insbesondere hinsichtlich von Schufaeinträgen und Auskünften ändert sich Grundlegendes, jedoch dieses Mal im Sinne des Verbrauchers.
Zwei Mahnungen bis zum Schufaeintrag
Bislang konnten Finanzinstitute und Banken erst nach der dritten Mahnung einen Schufeintrag
veranlassen. Sofern nach der zweiten Mahnung die Forderungen noch immer unbestritten bleiben,
hat das Unternehmen insgesamt vier Wochen Zeit um einen solchen, für den Verbraucher
folgenschweren, Eintrag machen zu lassen. Das Bundesdatenschutzgesetz besagt jedoch im
gleichen Paragraphen, dass der Verbraucher über die Veranlassung des Vermerks informiert
werden muss.
Die langersehnte Transparenz
Aber nicht nur die Frist bis zu einem solchen Eintrag wird vorgezogen, nein, auch die
Schufa
selbst hat neue Auflagen erteilt bekommen. Was bislang für den Verbraucher kaum nachvollziehbar
war, soll jetzt um ein Vielfaches transparenter werden. Die Auskunft über wirtschaftliche Vermerke
sind seit dem 01.04.2010 verpflichtend, was für den Verbraucher heißt, dass dieser nun eine
Selbstauskunft anfordern kann. Die entsprechenden Institute sind seit dem 1.4. sogar gesetzlich
dazu verpflichtet, ein Mal im Jahr eine derartige Auskunft ungefragt dem Kunden übermitteln
zu müssen.
Konsequenzen im Verbraucherverhalten
Derartige Eintragungen sind ein elementarer Bestandteil der Bonitätsauskünfte, welche für
Kreditvergaben und ähnliche Vertragsabschlüsse verantwortlich sind. Der so genannte
Scorewert, dem jeder Verbraucher folglich individuell zugeteilt wird, gibt Auskunft über das
Zahlungsverhalten des Verbrauchers beziehungsweise des potentiellen Kunden. Dass die
Schufeinträge jetzt noch früher veranlasst werden können, führt – laut Finanzexperten – unter
Umständen dazu, dass zukünftig mehr Wert auf bonitätsunbhängige Kredite gelegt wird, da
sich zukünftig potentiell mehr Verbraucher mit einem schlechteren Scorewert und somit
auch mit einer negativen Bonität um Kredite bewerben.
Jedoch nicht nur die Transparenz der Bonitätsauskünfte und der Zeitraum für mögliche
Schufaeinträge wird aufgrund des neuen Bundesdatenschutzgesetzes geregelt, nein, noch
ein dritter Finanzbereich hat sich in den vergangen Wochen entwickelt: Die Pfändung
von Immobilienkrediten.
Das Abtreten von Immobilien-Krediten
Gerade im vergangenen Jahr nutzten Banken die Möglichkeit Kredite an Dritte abzutreten. Der
Verkauf dieser Kredite führte dazu, dass die neuen Kreditgeber eine sofortige Pfändung
veranlassten. Da dies nicht ohne Weiteres beschlossen werden kann, wurde zunächst
festgelegt, dass das Darlehen sofort zurückgezahlt werden müsse, was den meisten
Immobilienbesitzern jedoch kaum möglich war. Dass Banken bislang Kreditnehmer über
einen derartigen Verkauf nicht informieren mussten, war Verbraucherschützern schon
lange ein Dorn im Auge. Entsprechend freudig wurde das Urteil des Präzedenzfalles mit
dem Aktenzeichen XI ZR 200/09 aufgenommen, welches auch für Kreditverträge vor dem
Jahre 2008 gilt. Die Abänderung des Pfändungsgesetzes für
Immobilienkredite wurde
veranlasst, nachdem der Kredit eines Grundschul-Grundstückes gepfändet wurde. Seit
die Firma erfolgreich gegen die Pfändung geklagt hat, können nun auch andere
Immobilien-Besitzer aufatmen. Sofern der „neue Kreditgeber“ die Konditionen des alten
beziehungsweise des bestehenden Vertrages akzeptiert und in seinen Vertrag übernimmt,
ist ein derartiger Verkauf von Immobilien-Krediten gesetzlich erlaubt.
Theoretische Ängste sind praktische Helfer
Die aktuellen Gesetzes-Lösungen sorgen sowohl auf Seiten der Verbraucher als auch auf
Seiten von Unternehmen und sogar bei Finanzinstituten für Erleichterung. Zwar sind die
meisten Änderungen für den Verbraucher von Vorteil, betrachtet man das Ganze jedoch
langfristig, könnte man folgende Prognose aufstellen:
Je transparenter der Finanzmarkt für den Verbraucher ist, desto eher vertraut der
Verbraucher der Wirtschaft wieder. Ein solches Vertrauen wird benötigt um einen
stabile Ökonomie zu erzeugen, da der Verbraucher entsprechend sorgenfrei sein Geld
investiert. Die Sicherheit der Verbraucher führt nicht unweigerlich zu einer
Behinderung der Finanzgeschäfte, wie von einigen Banken angemerkt, nein, sie führt
viel eher zu langfristigen Finanzgeschäften. Und letztendlich komm dies der Wirtschaft
und insbesondere den Finanzinstituten zu Gute.
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