Kredit News

Schufaeinträge, Pfändungen und Immobilien-Kredite


Freitag 30.04.2010 - Rubrik: Allgemeines

Neue Gesetze des BGH seit 01.04.2010 gültig


Seit dem 1.4.2010 gilt das neue Gesetz des Bundesgerichtshofes, welches unter anderem die Bereiche Schufa und Pfändung anspricht. Insbesondere hinsichtlich von Schufaeinträgen und Auskünften ändert sich Grundlegendes, jedoch dieses Mal im Sinne des Verbrauchers.


Zwei Mahnungen bis zum Schufaeintrag

Bislang konnten Finanzinstitute und Banken erst nach der dritten Mahnung einen Schufeintrag veranlassen. Sofern nach der zweiten Mahnung die Forderungen noch immer unbestritten bleiben, hat das Unternehmen insgesamt vier Wochen Zeit um einen solchen, für den Verbraucher folgenschweren, Eintrag machen zu lassen. Das Bundesdatenschutzgesetz besagt jedoch im gleichen Paragraphen, dass der Verbraucher über die Veranlassung des Vermerks informiert werden muss.


Die langersehnte Transparenz

Aber nicht nur die Frist bis zu einem solchen Eintrag wird vorgezogen, nein, auch die Schufa selbst hat neue Auflagen erteilt bekommen. Was bislang für den Verbraucher kaum nachvollziehbar war, soll jetzt um ein Vielfaches transparenter werden. Die Auskunft über wirtschaftliche Vermerke sind seit dem 01.04.2010 verpflichtend, was für den Verbraucher heißt, dass dieser nun eine Selbstauskunft anfordern kann. Die entsprechenden Institute sind seit dem 1.4. sogar gesetzlich dazu verpflichtet, ein Mal im Jahr eine derartige Auskunft ungefragt dem Kunden übermitteln zu müssen.


Konsequenzen im Verbraucherverhalten

Derartige Eintragungen sind ein elementarer Bestandteil der Bonitätsauskünfte, welche für Kreditvergaben und ähnliche Vertragsabschlüsse verantwortlich sind. Der so genannte Scorewert, dem jeder Verbraucher folglich individuell zugeteilt wird, gibt Auskunft über das Zahlungsverhalten des Verbrauchers beziehungsweise des potentiellen Kunden. Dass die Schufeinträge jetzt noch früher veranlasst werden können, führt – laut Finanzexperten – unter Umständen dazu, dass zukünftig mehr Wert auf bonitätsunbhängige Kredite gelegt wird, da sich zukünftig potentiell mehr Verbraucher mit einem schlechteren Scorewert und somit auch mit einer negativen Bonität um Kredite bewerben. Jedoch nicht nur die Transparenz der Bonitätsauskünfte und der Zeitraum für mögliche Schufaeinträge wird aufgrund des neuen Bundesdatenschutzgesetzes geregelt, nein, noch ein dritter Finanzbereich hat sich in den vergangen Wochen entwickelt: Die Pfändung von Immobilienkrediten.


Das Abtreten von Immobilien-Krediten

Gerade im vergangenen Jahr nutzten Banken die Möglichkeit Kredite an Dritte abzutreten. Der Verkauf dieser Kredite führte dazu, dass die neuen Kreditgeber eine sofortige Pfändung veranlassten. Da dies nicht ohne Weiteres beschlossen werden kann, wurde zunächst festgelegt, dass das Darlehen sofort zurückgezahlt werden müsse, was den meisten Immobilienbesitzern jedoch kaum möglich war. Dass Banken bislang Kreditnehmer über einen derartigen Verkauf nicht informieren mussten, war Verbraucherschützern schon lange ein Dorn im Auge. Entsprechend freudig wurde das Urteil des Präzedenzfalles mit dem Aktenzeichen XI ZR 200/09 aufgenommen, welches auch für Kreditverträge vor dem Jahre 2008 gilt. Die Abänderung des Pfändungsgesetzes für Immobilienkredite wurde veranlasst, nachdem der Kredit eines Grundschul-Grundstückes gepfändet wurde. Seit die Firma erfolgreich gegen die Pfändung geklagt hat, können nun auch andere Immobilien-Besitzer aufatmen. Sofern der „neue Kreditgeber“ die Konditionen des alten beziehungsweise des bestehenden Vertrages akzeptiert und in seinen Vertrag übernimmt, ist ein derartiger Verkauf von Immobilien-Krediten gesetzlich erlaubt.


Theoretische Ängste sind praktische Helfer

Die aktuellen Gesetzes-Lösungen sorgen sowohl auf Seiten der Verbraucher als auch auf Seiten von Unternehmen und sogar bei Finanzinstituten für Erleichterung. Zwar sind die meisten Änderungen für den Verbraucher von Vorteil, betrachtet man das Ganze jedoch langfristig, könnte man folgende Prognose aufstellen:

Je transparenter der Finanzmarkt für den Verbraucher ist, desto eher vertraut der Verbraucher der Wirtschaft wieder. Ein solches Vertrauen wird benötigt um einen stabile Ökonomie zu erzeugen, da der Verbraucher entsprechend sorgenfrei sein Geld investiert. Die Sicherheit der Verbraucher führt nicht unweigerlich zu einer Behinderung der Finanzgeschäfte, wie von einigen Banken angemerkt, nein, sie führt viel eher zu langfristigen Finanzgeschäften. Und letztendlich komm dies der Wirtschaft und insbesondere den Finanzinstituten zu Gute.