Kredit News

Mehr Transparenz für Verbraucher


Dienstag 01.06.2010 - Rubrik: Allgemeines

Ab 11. Juni treten neue Gesetze für Verbraucherkredite in Kraft

Die Finanzbranche ist derzeit in Bewegung und Aufruhr - Grund hierfür sind die neuen Bestimmungen, die ab dem 11. Juni offiziell in Kraft treten. Dabei handelt es sich nicht um eine Änderung von heute auf morgen, nein, die Bestimmung 87/102/EWG, welche die Rahmenbedingungen für Verbraucher vorgibt, wird aufgehoben. Stattdessen werden künftig die Bestimmungen des 23. Aprils 2008 maßgeblich; hierbei handelt es sich um den Beschluss 2008/48/EG des Europäischen Parlaments. Der Verbraucher hat mittels dieser Änderung nur Vorteile, da somit mehr Transparenz per Gesetz vorgeschrieben wird. Wer jedoch aufgrund dieser Änderungen ins Wanken kommt, sind insbesondere kleinere Finanzdienstleister, welche die Ausmaße der technischen und bürokratischen Änderungen hierfür unweigerlich unterschätzt haben.


Konzepte für Werbeformate und Das Rücktrittsrecht für Darlehensverträge

Die Änderungen bestehen darin, dass unter anderem das Widerrufsrecht infolge der neuen Regelung hinsichtlich der Widerrufsbelehrung von 14 Tagen auf einen Monat verlängert wurde. Grundlegend hierfür ist, dass der Kreditgeber zwar Informationen bezüglich des Verbraucherdarlehensvertrages nachreichen kann, jedoch erst ab Erhalt aller Informationen der Zeitraum des Widerrufsrechts beginnt. Erst nachdem der Verbraucher sämtliche Pflichtinformationen zur Verfügung gestellt bekommt, kann er sich innerhalb von einem Monat gegen den Vertrag entscheiden. Die vorab vorgelegte Musterwiderrufsinformation ist folglich nicht mehr ausreichend für die Gültigkeit des Zeitraumes der Widerrufsbelehrung. Finanzdienstleister müssen vor allem auf ihre Werbeformate achten, da es auch innerhalb dieser Kategorie grundlegende Beschlüsse gibt. Ganz gleiches welches Werbeformat gewählt wird - der Verbraucher muss über den Jahreszins, den Nettodarlehensbetrag und über den Sollzinssatz informiert werden. Das vom Gesetz vorgeschriebene Musterbeispiel wird mit dem effektiven Jahreszins durchgeführt, welcher bei mehr als der Hälfte der Verbraucher zu erwarten ist.

Während sich große Finanzinstitute schon seit Monaten auf die Umstellung der Systeme hierfür vorbereiten, dank der Zusammenarbeit mit Projektmanagern mittlerweile sogar erste Anwendungen mit den neuen Bestimmungen testen können, müssen kleinere Institute mit so genannten Prioritätslisten arbeiten. Das zumindest empfehlen Experten, die wissen, dass die Schätzung von gut acht Monaten Systemintegration von kleineren Banken nicht beachtet wurde.


Organisation, Technik und Recht - die Konzentration auf Details

Klassische Kreditprozesse, nicht nur Verbraucherkredite sondern auch andere Finanzprodukte mit unmittelbaren Darlehensverträgen, sindaus insgesamt drei Perspektiven gänzlich zu überarbeiten. Organisation, IT-Systeme und Rechtsgrundlagen müssen angeglichen und für den Verbraucher nutzbar gemacht werden. Das beste Beispiel ist hierfür nicht nur das Streben nach einheitlichen Formularen innerhalb von Europa, sondern auch insbesondere der klassische Vertragsabschluss - detaillierter gesagt: die Widerrufsbelehrung. So steht bis dato der vom Gesetzgeber vorgegeben Wortlaut nicht fest, was dazu führt, dass Verträge nachträglich abgeändert werden müssen. Ungeachtet der Tatsache, dass keine auffallenden Punkte korrigiert werden, sondern es sich eher um die Formulierung und somit um die Abänderung von wenigen Wörtern handelt, müssen die bestehenden IT-System mit gesondertem Fokus auf diesen Umstand vorbereitet werden. Banken und Sparkassen müssen zudem darauf achten, dass der Verbraucher tatsächlich auch jederzeit über Kontoverhältnisse informiert wird, selbst wenn es sich dabei nur um die Datenübermittlung bei Überziehung des Kontos handelt.


Kreditanbieter mit Leistungsdruck

Dass Privatkunden sich bei einem Beispiel wie der gesetzlichen Widerrufsbelehrung mit einer Vorabversion zufrieden geben müssen, ist zwar verkraftbar - achten Verbraucher jedoch auf die parallelen Abläufe bei der Konkurrenz und stellen weitere Defizite im Vergleich zu anderen Kreditanbietern fest, ist eine Kundenwanderung denkbar. Das wird auch von Finanzexperten befürchtet, die aufgrund dessen zu einer Listung all der Dinge raten, die bislang nicht manuell änderbar sind. Dabei sollte eine Favorisierung erfolgen, wobei zunächst die Details Priorität haben, welche im Bezug zum neuen Gesetzt sofort übernommen werden müssen. Nur auf diese Weise können die verbleibenden Wochen genutzt und eine potentielle Kundenwanderung vermieden werden.


Die Vergangenheit macht eine Überarbeitung der Kreditprozesse unabdingbar

Die Überarbeitung der Kreditverträge ist für Banken ein wahresSpektakel, das zu deutlich angespannten Gemütern in den Chefetagen führt, für Verbraucher jedocheine deutlich positive Entwicklung ist. So wurde zwar schon seit einiger Zeit festgelegt, dass der persönlichen Bankberater das Gespräch mit dem Privatkunden protokollieren muss, etwas Derartiges hat jedoch nur selten stattgefunden. Selbst wenn Protokolle angelegt wurden, waren diese dermaßen umständlich, dass ein Verbraucher mit solidem Grundwissen schon an der verwenden Fachsprache scheiterte. Sich auf den Bankberater verlassen zu können, ist zwar wünschenswert, dennoch sollte jeder Verbraucher über die Autonomie verfügen eigenständig das Risiko des in Betracht gezogenen Darlehens zu kalkulieren. Zwar gibt es mittlerweile zahlreiche Online Kreditrechner die bei der Auswahl der passenden Kreditanbieter unterstützend genutzt werden, den letztendlichen Vertragsabschluss bestimmt der Verbraucher jedoch alleine.

Die vom Gesetz vorgeschriebene Transparenz bei Kreditverträgen schützt Verbraucher und bei genauerer Betrachtung auch Finanzinstitute – der vorgelegte Vertrag wird somit von beiden Seiten mit Verständnis und hundertprozentiger Aufklärung über Risiken und Chancen unterzeichnet.