Montag 13.09.2010 - Rubrik: Allgemeines
Die Finanzkrise hat tiefe Spuren hinterlassen, Missmanagement, Spekulationen und viele andere Ursachen haben nicht nur Milliarden gekostet, sondern auch zahlreiche Existenzen. Um dieses Risiko besser in den Griff zu bekommen, nutzt die BaFin nun ihre Kompetenzen und geht gegen Aufsichtsräte verschiedener Banken vor.
Zur Erklärung: Was ist die BaFin?
Die BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wurde im Jahr 2002 als rechtsfähige
Bundesanstalt gegründet. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt a.M. und Bonn. Die Funktionen der BaFin
werden ausschließlich im öffentlichen Interesse vorgenommen, die Bundesanstalt hat zur Aufgabe das
gesamte Finanzwesen in Deutschland zu kontrollieren. Die Behördenleitung untersteht Jochen Sanio
(Stand 03.09.2010). Die Hauptaufgabe der BaFin liegt in der Stabilisierung des Finanzmarktes und
der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Die einheitliche Aufsicht soll die Verflechtung nationaler
und internationaler Finanzplätze kontrollieren und beaufsichtigen. Damit sollen die verbundenen
Risiken früher und besser erkannt werden. Zukünftige Wirtschaftskrisen in dem letzten Ausmaß sollen
so besser vermieden werden.
Die BaFin beaufsichtigte im September 2006 ca. 2.100 Kreditinstitute, 700
Finanzdienstleistungsinstitute, 630 Versicherungen, 25 Pensionsfonds und 80
Kapitalanlagegesellschaften mit 6.000 Fonds. (Quelle: Wikipedia BaFin)
In der Finanzkrise erhielt die BaFin neue Kompetenzen, diese sollen nun mit dem Vorgehen gegen
verschiedene Aufsichtsräte genutzt werden. Seit dem Sommer 2009 ist die BaFin berechtigt zu
überprüfen, ob die Eigentümervertreter über ausreichende Kompetenzen verfügen.
Was ist passiert?
Die BaFin geht nun gegen zehn Aufsichtsräte verschiedener Banken und Sparkassen vor.
(Stand 03.09.2010) Die betroffenen Aufsichtsräte sollen per Abberufungsverfahren aus
ihrem Amt enthoben werden. Betroffen sind nicht systemrelevante Banken und Genossenschaftsbanken.
Die zehn aktuellen Fälle werden in drei verschiedene Kategorien unterteilt. In einem Fall hat das
Aufsichtsratsmitglied einen Kredit seiner Bank
erhalten. Dies ist grundsätzlich nicht regewidrig,
jedoch kann der Kredit nicht mehr bedient werden. In diesem Fall kann die betroffene Person nicht
länger Aufsichtsratsmitglied bleiben. In sechs anderen Fällen fordert die BiFan eine Abberufung,
weil sie die betroffenen Aufsichtsratsmitglieder für unzuverlässig hält. Unzuverlässigkeit kann
eine Vorbestrafung oder Straffälligkeit darstellen. In den restlichen drei Fällen ist die zulässige
Höchstzahl von 5 Aufsichtsratsmitgliedern überschritten worden.
Das Zustandekommen der Finanzkrise wird unter anderem auf den Grund geschoben, dass die Arbeit der
Aufsichtsratsmitglieder nicht ausreichend kontrolliert wurde und einige der Mitglieder nicht einmal
über genügend Kompetenzen verfügen. Nun müssen alle neu berufenen Aufsichtsratsmitglieder der BaFin
gemeldet werden. Schon berufene Mitglieder sind allerdings von dieser Regelung nicht betroffen. Vor
Inkrafttreten des Gesetzes konnten seitens der BaFin nur Bankvorstände kontrolliert werden, jedoch
nicht deren Aufsichtsräte.
Grundsätzlich wie die Arbeit der BaFin, sowie das neue Gesetz, als positiv angesehen. Allein die
Vorgaben werden dafür sorgen, dass bei Neueinstellungen eine bessere Überprüfung des Bewerbers
durchgeführt werden müsse. Die Gefahr, dass eine Bewerbung zum Beispiel wegen mangelnder Kompetenz
abgelehnt werde, hilft natürlich, dass sich zukünftig wohl einige Bewerber ihre Bewerbung sorgfältiger
überlegen. Eine Ablehnung seitens der BaFin wäre sehr peinlich. Damit hat das neue Gesetz auch einen
moralischen Wert.
Die mangelnden Qualifikationen seien einer der Hauptgründe der Finanzkrise gewesen, da zahlreiche
Personen gar nicht in der Lage gewesen sind das komplexe Risiko zu überblicken. Außerdem spielt in
vielen Fällen der Interessenskonflikt eine Rolle, allzu häufig sitzen Unternehmer in den Aufsichtsräten
die zugleich mit der Bank in einer Kundenbeziehung stehen.
Es bleibt also zu hoffen, dass die Arbeit der BaFin in Zukunft einige Risiken minimieren oder
gar ausschließen wird, zugunsten des Finanzstandortes Deutschland.
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