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BaFin geht gegen Aufsichtsräte vor


Montag 13.09.2010 - Rubrik: Allgemeines

Die Finanzkrise hat tiefe Spuren hinterlassen, Missmanagement, Spekulationen und viele andere Ursachen haben nicht nur Milliarden gekostet, sondern auch zahlreiche Existenzen. Um dieses Risiko besser in den Griff zu bekommen, nutzt die BaFin nun ihre Kompetenzen und geht gegen Aufsichtsräte verschiedener Banken vor.


Zur Erklärung: Was ist die BaFin?

Die BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wurde im Jahr 2002 als rechtsfähige Bundesanstalt gegründet. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt a.M. und Bonn. Die Funktionen der BaFin werden ausschließlich im öffentlichen Interesse vorgenommen, die Bundesanstalt hat zur Aufgabe das gesamte Finanzwesen in Deutschland zu kontrollieren. Die Behördenleitung untersteht Jochen Sanio (Stand 03.09.2010). Die Hauptaufgabe der BaFin liegt in der Stabilisierung des Finanzmarktes und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Die einheitliche Aufsicht soll die Verflechtung nationaler und internationaler Finanzplätze kontrollieren und beaufsichtigen. Damit sollen die verbundenen Risiken früher und besser erkannt werden. Zukünftige Wirtschaftskrisen in dem letzten Ausmaß sollen so besser vermieden werden.

Die BaFin beaufsichtigte im September 2006 ca. 2.100 Kreditinstitute, 700 Finanzdienstleistungsinstitute, 630 Versicherungen, 25 Pensionsfonds und 80 Kapitalanlagegesellschaften mit 6.000 Fonds. (Quelle: Wikipedia BaFin)

In der Finanzkrise erhielt die BaFin neue Kompetenzen, diese sollen nun mit dem Vorgehen gegen verschiedene Aufsichtsräte genutzt werden. Seit dem Sommer 2009 ist die BaFin berechtigt zu überprüfen, ob die Eigentümervertreter über ausreichende Kompetenzen verfügen.


Was ist passiert?

Die BaFin geht nun gegen zehn Aufsichtsräte verschiedener Banken und Sparkassen vor. (Stand 03.09.2010) Die betroffenen Aufsichtsräte sollen per Abberufungsverfahren aus ihrem Amt enthoben werden. Betroffen sind nicht systemrelevante Banken und Genossenschaftsbanken. Die zehn aktuellen Fälle werden in drei verschiedene Kategorien unterteilt. In einem Fall hat das Aufsichtsratsmitglied einen Kredit seiner Bank erhalten. Dies ist grundsätzlich nicht regewidrig, jedoch kann der Kredit nicht mehr bedient werden. In diesem Fall kann die betroffene Person nicht länger Aufsichtsratsmitglied bleiben. In sechs anderen Fällen fordert die BiFan eine Abberufung, weil sie die betroffenen Aufsichtsratsmitglieder für unzuverlässig hält. Unzuverlässigkeit kann eine Vorbestrafung oder Straffälligkeit darstellen. In den restlichen drei Fällen ist die zulässige Höchstzahl von 5 Aufsichtsratsmitgliedern überschritten worden.

Das Zustandekommen der Finanzkrise wird unter anderem auf den Grund geschoben, dass die Arbeit der Aufsichtsratsmitglieder nicht ausreichend kontrolliert wurde und einige der Mitglieder nicht einmal über genügend Kompetenzen verfügen. Nun müssen alle neu berufenen Aufsichtsratsmitglieder der BaFin gemeldet werden. Schon berufene Mitglieder sind allerdings von dieser Regelung nicht betroffen. Vor Inkrafttreten des Gesetzes konnten seitens der BaFin nur Bankvorstände kontrolliert werden, jedoch nicht deren Aufsichtsräte.

Grundsätzlich wie die Arbeit der BaFin, sowie das neue Gesetz, als positiv angesehen. Allein die Vorgaben werden dafür sorgen, dass bei Neueinstellungen eine bessere Überprüfung des Bewerbers durchgeführt werden müsse. Die Gefahr, dass eine Bewerbung zum Beispiel wegen mangelnder Kompetenz abgelehnt werde, hilft natürlich, dass sich zukünftig wohl einige Bewerber ihre Bewerbung sorgfältiger überlegen. Eine Ablehnung seitens der BaFin wäre sehr peinlich. Damit hat das neue Gesetz auch einen moralischen Wert.

Die mangelnden Qualifikationen seien einer der Hauptgründe der Finanzkrise gewesen, da zahlreiche Personen gar nicht in der Lage gewesen sind das komplexe Risiko zu überblicken. Außerdem spielt in vielen Fällen der Interessenskonflikt eine Rolle, allzu häufig sitzen Unternehmer in den Aufsichtsräten die zugleich mit der Bank in einer Kundenbeziehung stehen.

Es bleibt also zu hoffen, dass die Arbeit der BaFin in Zukunft einige Risiken minimieren oder gar ausschließen wird, zugunsten des Finanzstandortes Deutschland.