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Der Nennwert gibt an, welchen Wert ein Zahlungsmittel, eine Aktie oder ein anderes Wertpapier
hat. Der geringste Nennwert einer Aktie ist laut Aktiengesetz auf 1 Euro festgelegt. Für den
Aktieninhaber zeigt der Nennwert einer Aktie an, mit welchem Wert er am Grundkapital eines Unternehmens
beteiligt ist. Der Nennwert einer Aktie bezeichnet aber nicht den Kurswert einer Aktie, der in
vielen Fällen deutlich vom Nennwert der Aktie abweicht.
Der Nennwert einer Sammlermünze zeigt dabei auch nicht immer den tatsächlichen Wert an, den
Sammler bereit sind für die Münze zu bezahlen. Hier liegt der Nennwert der Sammlermünze meist
deutlich über dem Nennwert der Münze. Der Nennwert wird auch als Nominalwert bezeichnet, handelt
es sich um den Nominalwert einer Anleihe, ist der Nennwert immer der Wert, den der Schuldner
an den Herausgeber der Anleihe zurück zu zahlen hat. Auch hier ist der Nennwert nicht mit dem
Kurswert der Anleihe zu verwechseln. Genau wie bei Aktien kann der Kurswert von Anleihen deutlich
über oder unter dem Nennwert liegen.
Für Zinszahlungen hingegen ist nicht der Kurswert maßgeblich, sondern der Nennwert. Zinsen werden
immer nach dem Nennwert berechnet, auch wenn der Kurswert unter dem Nennwert liegt. Der Herausgeber
einer Anleihe legt deren Nennwert fest. Ist der Nennwert der Anleihe beispielsweise auf 500,00 Euro
festgelegt, ist es nicht möglich 750,00 Euro zu investieren. Der Nennwert einer Aktie ergibt sich
aus einer einfachen Berechnung, das Grundkapital wird durch die Anzahl der Aktien geteilt, daraus
ergibt sich der Nennwert jeder einzelnen Aktie. Anleihen und Aktien werden an der Börse gehandelt,
dabei ergibt sich der Kurs der Aktie oder Anleihe aus der Nachfrage und dem Marktwert, nicht jedoch
aus dem Nennwert. Anleihen können zum Nennwert (zu pari), unter dem Nennwert (unter pari) oder über
dem Nennwert (über pari) ausgegeben werden.
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