Kreditlexikon

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Nennwert


Der Nennwert gibt an, welchen Wert ein Zahlungsmittel, eine Aktie oder ein anderes Wertpapier hat. Der geringste Nennwert einer Aktie ist laut Aktiengesetz auf 1 Euro festgelegt. Für den Aktieninhaber zeigt der Nennwert einer Aktie an, mit welchem Wert er am Grundkapital eines Unternehmens beteiligt ist. Der Nennwert einer Aktie bezeichnet aber nicht den Kurswert einer Aktie, der in vielen Fällen deutlich vom Nennwert der Aktie abweicht.

Der Nennwert einer Sammlermünze zeigt dabei auch nicht immer den tatsächlichen Wert an, den Sammler bereit sind für die Münze zu bezahlen. Hier liegt der Nennwert der Sammlermünze meist deutlich über dem Nennwert der Münze. Der Nennwert wird auch als Nominalwert bezeichnet, handelt es sich um den Nominalwert einer Anleihe, ist der Nennwert immer der Wert, den der Schuldner an den Herausgeber der Anleihe zurück zu zahlen hat. Auch hier ist der Nennwert nicht mit dem Kurswert der Anleihe zu verwechseln. Genau wie bei Aktien kann der Kurswert von Anleihen deutlich über oder unter dem Nennwert liegen.

Für Zinszahlungen hingegen ist nicht der Kurswert maßgeblich, sondern der Nennwert. Zinsen werden immer nach dem Nennwert berechnet, auch wenn der Kurswert unter dem Nennwert liegt. Der Herausgeber einer Anleihe legt deren Nennwert fest. Ist der Nennwert der Anleihe beispielsweise auf 500,00 Euro festgelegt, ist es nicht möglich 750,00 Euro zu investieren. Der Nennwert einer Aktie ergibt sich aus einer einfachen Berechnung, das Grundkapital wird durch die Anzahl der Aktien geteilt, daraus ergibt sich der Nennwert jeder einzelnen Aktie. Anleihen und Aktien werden an der Börse gehandelt, dabei ergibt sich der Kurs der Aktie oder Anleihe aus der Nachfrage und dem Marktwert, nicht jedoch aus dem Nennwert. Anleihen können zum Nennwert (zu pari), unter dem Nennwert (unter pari) oder über dem Nennwert (über pari) ausgegeben werden.



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