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Die Mantelzession gehört zur Gruppe der Zessionskredite. Die Mantelzession bezeichnet dabei
einen Kredit, der mittels einer Forderungsabtretung abgesichert wird. Mit der Übertragung der Forderung
kann der Schuldner seine Verbindlichkeiten absichern.
Beispiel: Maler Müller hat eine offene Forderung gegenüber seinem Kunden. Nun kann Maler Müller
diese Forderung an seine Bank abtreten und damit kurzfristig finanzielle Mittel nutzen, die ihm sonst
erst nach Forderungsausgleich seitens seines Kunden zur Verfügung stehen würden. Die Bank gewährt Maler
Müller damit einen Zessionskredit.
Innerhalb der Mantelzession müssen alle Forderungen genau in einem Forderungsverzeichnis aufgelistet
werden, da sämtliche Rechte mit der Mantelzession ebenfalls abgetreten werden. Diese Form eines Zessionskredites
aber nur bei sehr guter Bonität vergeben, in der "Bankensprache" muss der Schuldner dabei ohne Zweifel
zahlungsfähig sein, anders ausgedrückt, der Schuldner muss über jeden Zweifel erhaben sein. Zu beachten
ist aber, bei der angewandten Mantelzession kann die Forderung nicht über die volle Summe beliehen werden,
sondern nur bis zu 80%. Zusätzlich wird ein Zinssatz berücksichtigt, der dem Kontokorrentzins sehr ähnlich
ist.
Soll die Mantelzession nach Begleichung der Forderung offen gehalten werden, muss der Zedent (übertragender Gläubiger)
immer wieder neue Forderungen in die Forderungsliste eintragen lassen. Mit der Mantelzession erfolgt eine
personelle Änderung des Schuldverhältnisses innerhalb der Gläubiger. Mit der Mantelzession verliert der
Zedent sämtliche Rechte an der abgegebenen Schuld. Unterschieden wird zwischen einer offenen und stillen Zession.
In der stillen Zession verzichtet die Bank auf die Offenlegung über die Forderungsabtretung gegenüber ihren
Kunden. In der offenen Zession erfährt der Schuldner von der Forderungsabtretung und hat mit Wirkung der
Zession die Zahlungen ab sofort an die Bank zu leisten.
In einer Geschäftsbeziehung empfiehlt sich nur die stille Zession, denn Kunden sehen es nicht gerne, wenn der
Gläubiger seine Forderungen an die Bank abtritt. Neben der Mantelzession kann auch eine Globalzession vollzogen
werden. Während bei der Mantelzession ausschließlich die offene bestehende Forderung abgetreten wird, tritt
der Gläubiger bei der Globalzession auch zukünftige Forderungen an die Bank ab.
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