Kreditlexikon

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Leasingsonderzahlung


Möchte der Leasingnehmer bei Vertragsabschluss die zu zahlenden Leasingraten verringern, kann er mit dem Leasinggeber eine einmalige Leasingsonderzahlung vereinbaren. Leasingsonderzahlungen werden zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer insbesondere auch dann vereinbart, wenn sich der Wertverlauf des Leasingobjektes nicht genau im Voraus berechnen lässt.

Auch andere Risiken können mit einer Leasingsonderzahlung gemindert werden, so dass im Nachhinein keine hohen Nachzahlungen entstehen. Wird das Leasingfahrzeug betrieblich geleast, kann die Leasingsonderzahlung sofort als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Leasingnehmer seinen Gewinn mittels Einnahmen/Überschussrechnung ermittelt. Arbeitnehmer, die ein geleastes Fahrzeug beruflich nutzen, können die Leasingsonderzahlung als Werbungskosten steuerlich absetzen. Allerdings muss der Leasingnehmer genau darauf achten den privaten Teil der Nutzung von der beruflichen Nutzung abzuteilen und nur den beruflichen Nutzungsanteil als Werbungskosten geltend zu machen. Für den Nachweis der ausschließlich beruflichen Nutzung muss der Leasingnehmer ein Fahrtenbuch führen.

Die Auflösung der Leasingsonderzahlung für den Leasingnehmer geschieht linear über die Laufzeit des Leasingvertrages. Der Leasinggeber bilanziert die Auflösung der Leasingsonderzahlung spiegelbildlich auf der Passivseite. Da die einmalige Leasingsonderzahlung verhältnismäßig hoch ausfällt muss sie zum einen nicht vereinbart werden und lohnt sich zum anderen nur, wenn sie steuerlich geltend gemacht werden kann.

Nutzt der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug ausschließlich privat, lohnt sich die einmalige Leasingsonderzahlung meist nicht. Dementsprechend höher fällt dann die monatlich zu zahlende Leasingrate aus.

Möchte man vor Abschluss des Leasingvertrages einen Leasingvergleich durchführen, muss die Leasingsonderzahlung sofort eingeplant werden, um ein objektives Vergleichsergebnis erzielen zu können. Sollte der Leasingnehmer den Leasingvertrag fristlos vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung der Leasingsonderzahlung, denn sie gehört zum vollen Amortisationsanspruch des Leasinggebers.



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