Kreditlexikon

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Leasingobjekt


Das im Rahmen eines Leasingvertrages überlassene Objekt wird auch als Leasingobjekt bezeichnet. Im Rahmen des Leasingvertrages ist der Leasinggeber der Eigentümer des Leasingobjektes und überlässt dieses dem Leasingnehmer gegen die Zahlung der Leasingraten.

Unterschieden wird zwischen direktem und indirektem Leasing. Im direkten Leasing ist der Hersteller des Leasingobjektes zugleich auch der Leasinggeber. Im indirekten Leasing verkauft der Hersteller das Leasingobjekt an den Leasinggeber, in der Regel handelt es sich dabei um Leasingunternehmen. Der Leasinggeber stellt das Leasingobjekt gegen eine vertragliche vereinbarte Nutzungsdauer zur Verfügung. In der Regel ist die vereinbarte Nutzungsdauer nicht kündbar. Auf der Basis der Anschaffungs-und Herstellungskosten des Leasingobjektes wird die monatlich oder vierteljährlich zu zahlende Leasingrate errechnet. Der Leasingnehmer hat nach Ablauf der Nutzungsdauer die Wahl das Leasingobjekt zu kaufen oder an den Leasinggeber zurück zugeben. Während der Leasingzeit trägt der Leasingnehmer die Pflicht das Leasingobjekt instandzuhalten und dessen Nutzungsqualität zu gewährleisten. Wird das Leasingobjekt während der vereinbarten Leasingdauer beschädigt oder unbrauchbar, trägt die Kosten der Leasingnehmer.

Die Abnutzung des Leasingobjektes muss nach der Rückgabe an den Leasinggeber den normalen Abnutzungserscheinungen entsprechend der Nutzungsdauer betragen. Die Leasingraten können steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn das Leasingobjekt steuerlich dem Leasinggeber zugeordnet ist. Darüber hinaus erscheinen die Leasingobjekte nicht in der Bilanz. Im Gegensatz zum Leasingnehmer kann der Leasinggeber unter verschiedenen Umständen den Leasingvertrag für das Leasingobjekt vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Leasingnehmer seine Leasingraten für das Leasingobjekt nicht rechtzeitig oder gar nicht mehr bezahlt. Außerdem ist der Leasinggeber berechtigt Schadensersatzkosten für das Leasingobjekt in Rechnung zu stellen.



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