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Kollektivvertrag


Der Kollektivvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Arbeitsrechtes. Er ist ein schriftlicher Vertrag im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft. Viele Annehmlichkeiten für den Arbeitnehmer wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind keine gesetzlich garantierten Leistungen, sondern wurden von Gewerkschaften in Kollektivverträgen erkämpft.

Der Kollektivvertrag bezeichnet eine Vereinbarung, die jährlich zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern einer Branche getroffen wird. So werden zum Beispiel Mindestlöhne für eine Branche in Kollektivverträgen ausgehandelt, da es noch keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne gibt. Die Mindestlöhne gelten dann für die Branche, in der der Kollektivvertrag abgeschlossen wurde. Außerdem soll der Kollektivvertrag für gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb einer Branche sorgen. Gewerkschaften, deren Mitgliederzahlen sehr hoch sind, haben gegenüber kleineren Gewerkschaften in der Regel immer bessere Voraussetzungen einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer abzuschließen, da ihre Machtposition (z.B. Streik) deutlich höher ist. So haben zum Beispiel Metallarbeiter bessere Kollektivverträge als Mitarbeiter/innen im Gastgewerbe.

In Österreich werden jährlich 450 Kollektivverträge abgeschlossen. Neben den schon erwähnten Bestandteilen enthält der Kollektivvertrag auch Vereinbarungen über die Arbeits- und Urlaubszeit, Kündigungsfristen und Termine. Festgelegt ist, der jeweils gültige Arbeitsvertrag darf keine Schlechterstellung im Vergleich zu dem ausgehandelten Kollektivvertrag beinhalten. Sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ordentlich über den Kollektivvertrag informiert werden. Für Arbeitnehmer ist es empfehlenswert, dass sie sich zum Beispiel online über den jeweils gültigen Kollektivvertrag informieren. Nach seinem Abschluss muss jeder Kollektivvertrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgelegt werden und ist im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundzumachen (Österreich). Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag oder Änderungen eines Kollektivvertrages dauern häufig mehrere Wochen. Die ausgehandelten Vertragsbedingungen im Kollektivvertrag sind üblicherweise besser als die gesetzlich vorgegebenen Regelungen.



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