Kreditlexikon

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Kilometervertrag


Der Kilometervertrag findet in Kfz-Leasing-Verträgen Anwendung und wurde auch nur für diese spezielle Vertragsform entwickelt. Zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber wird eine Kilometerleistung vertraglich vereinbart, der Kilometervertrag, anhand der Kilometerleistung wird dann die zu zahlende Leasingrate errechnet. Zum Zeitpunkt der Rückgabe muss die vereinbarte Kilometerleistung weitgehend eingehalten werden sowie der Zustand des Fahrzeuges.

Die gesamten Investitionskosten für das Fahrzeug werden mit dem Leasing-Vertrag nicht amortisiert. Das Investitionsrisiko trägt der Leasinggeber. Sollte der Leasingnehmer eine deutlich geringere Kilometerleistung in Anspruch genommen haben, kann eine Ausgleichszahlung in Form von "Minderkilometern" vereinbart werden. Anders herum muss der Leasinggeber haften, wenn die Kilometerleistung deutlich über der im Kilometervertrag vereinbarten Leistung liegt und/oder das Fahrzeug in einem deutlich schlechteren Zustand zurückgegeben wird. Wird ein Kilometervertrag abgeschlossen, trägt der Leasinggeber das gesamte Restwertrisiko. Das heißt, er muss verantworten das Fahrzeug nach der Rückgabe zum kalkulierten Restwert wieder veräußern zu können.

Für wen eignet sich der Kilometervertrag?

Wenn der Leasingnehmer seine Kilometerlaufzeit vor Abschluss des Leasingvertrages genau kennt, kann er auf dieser Basis den Kilometervertrag abschließen. Möchte der Leasingnehmer das Verwertungsrisiko nicht auf sich nehmen, kann er dies mit einem Kilometervertrag ebenfalls ausschließen. Es kann sich durchaus empfehlen mit dem Leasinggeber eine Freigrenze zu vereinbaren, die sich sowohl für die Mehr- als auch die Minderkilometer festlegen lässt. Der Kilometervertrag ist vor allem bei privaten Leasingverträgen die optimale Alternative gegenüber dem Restwertleasing. So kann der Leasingnehmer schon im Vorfeld ausschließen nach der Rückgabe des Fahrzeuges einen möglichen Verlust ausgleichen zu müssen, wenn das Fahrzeug nicht zum kalkulierten Restwert veräußert werden kann.



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