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Katasteramt ist eine relativ alte Bezeichnung, denn viele Länder haben den Namen in der Zwischenzeit
geändert. Katasteramt ist kein bundeseinheitlicher Begriff, verwendet werden auch die Bezeichnungen
Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement oder Vermessungs- Katasteramt. Katasteramt bezeichnet staatliche
oder kommunale Behörden, deren Hauptaufgabe im amtlichen Vermessungswesen liegt. Eine zentrale Stelle für
Katasterämter in Deutschland gibt es nicht, da Katasterämter in Deutschland auf kommunaler Ebene organisiert
sind.
Im Grundgesetz ist vorgegeben, dass das amtliche Vermessungswesen in den Zuständigkeitsbereich der Länder
fällt. Die Bezeichnung variiert daher auch je nach Bundesland und auch die zuständigen Aufsichtsbehörden
der Vermessungsämter sind in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Viele Länder haben
die Bezeichnungen "Landesvermessung und Geobasisinformation" oder "Geoinformation und Vermessung" eingeführt,
die aber variieren können. Der Zusatz "Geo" wird jedoch in nahezu allen Bundesländern verwendet. Der
Aufgabenbereich ist aber in allen Bundesländern nahezu identisch.
In der Hauptsache liegt die Aufgabe der Katasterämter in der Führung der der Katasterkarten, auch als
Liegenschaftskarten oder Flurkarten bezeichnet. Auch in diesem Bereich hat die Digitalisierung Einzug
gehalten. Zwar werden alte Karten und Bücher archiviert und sorgfältig aufbewahrt, die meisten Katasterämter
haben ihre Bestände aber heute digitalisiert. Die im Computer gespeicherten Daten werden als Geodaten bezeichnet.
Heute werden Auszüge aus dem Katasteramt als Datenbankabfrage zur Verfügung gestellt. Nur noch in seltenen
Fällen werden Papierdokumente ausgestellt. Mit dem Einzug der Digitalisierung in die Katasterämter werden nur
noch Automatisierte Liegenschaftskarten (ALK) ausgegeben. Allerdings wird immer noch ergänzend auf analoge
Unterlagen zurück gegriffen. Die Katasterämter in Deutschland sind nicht zuständig für die militärische
Vermessungstechnik, hier ist das Amt für Militärisches Geowesen zuständig. Für das Seekartenwesen ist das
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig.
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