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Im Bereich Immobilienfonds wird unterschieden zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds.
Ein offener Immobilienfonds besteht vorwiegend oder ausschließlich aus Immobilien. In einem offenen
Immobilienfonds kann das Kapital jederzeit eingebracht und wieder herausgenommen werden. Die Herausnahme
des Geldes wird als Anteilsrücknahme bezeichnet. Meist bestehen offene Immobilienfonds aus einer großen
Anzahl Anteilseignern, die in eine große Anzahl Immobilienobjekte investieren. Offene Immobilienfonds
eignen sich für Anleger, die sich in einem Fond mit einer kleineren Summe beteiligen möchten.
Die geschlossenen Immobilienfonds finanzieren in der Regel nur ein einziges Projekt. Ist die
Finanzierung sichergestellt,
wird der Fonds geschlossen. Anteile können nicht ohne Weiteres eingezahlt oder entnommen werden.
Anteilscheine von offenen Immobilienfonds können jederzeit den Eigentümer wechseln, Inhaber der
Anteilsscheine werden jährlich einmal an den Ausschüttungen beteiligt. Die jährlichen Ausschüttungen setzen
sich zusammen aus den Mieteinnahmen der Immobilien, abzüglich von Zins- und Tilgungsleistungen, der
Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie der AfA (Absetzung für Abnutzung). Zur
Fondverwaltung wird die Kapitalanlagegesellschaft (kurz KAG) gegründet. Diese verwaltet den gesamten
Immobilienfond. Erträge aus offenen Immobilienfonds sind von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer
befreit. Offene Immobilienfonds unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die BaFin.
Der wohl größte Nachteil geschlossener Immobilienfonds ist das komplette Fehlen der Einlagensicherung.
Bei Fehlern oder Verlusten wird mit dem Eigenkapital gehaftet, dies kann den totalen Verlust des eingesetzten
Vermögens bedeuten. Eine hohe Renditechance in geschlossenen Immobilienfonds ergab sich aus dem steuerlichen
Aspekt. Bis zum Jahr 2005 wurde geschlossene Immobilienfonds als Steuersparmodelle genutzt und konzipiert.
Durch die Einführung des § 15 b Einkommensteuergesetz im Jahr 2005 wurden diese Möglichkeiten aber nahezu
alle abgeschafft. Weitere gängige geschlossene Fonds neben Immobilienfonds sind zum Beispiel Schiffsfonds,
Medienfonds und Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungsfonds.
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