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HypothekenbankenHypothekenbanken sind bzw. waren privatrechtliche Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf
gerichtet ist, inländische Grundstücke zu beleihen und auf Grund der erworbenen Hypotheken
Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefe) auszugeben, Darlehen an inländische Körperschaften und
Anstalten des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche
Körperschaft oder Anstalt zu gewähren (Kommunaldarlehen) und auf Grund der erworbenen Forderungen
Schuldverschreibungen (Kommunalschuldverschreibungen bzw. Öffentliche Pfandbriefe) auszugeben.
Dies war die Definition einer Hypothekenbank nach dem Hypothekenbankgesetz, § 1. Hiernach waren
Hypothekenbanken sog. Spezialkreditinstitute, die einer besonderen Aufsicht und einer sog.
Geschäftskreisbegrenzung unterlagen. Allerdings ist das Hypothekenbankgesetz seit dem 19. Juli 2005
außer Kraft gesetzt. Der Begriff 'Hypothekenbank' hat damit seit dem keine rechtliche Bedeutung mehr.
Das Hypothekenbankgesetz ist (gemeinsam mit dem Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten
Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPG) und dem Gesetz über
Schiffspfandbriefbanken (SchBG)) am 19. Juli 2005 durch das Pfandbriefgesetz abgelöst worden. Mit
dieser einheitlichen Rechtsgrundlage ist das Spezialbankprinzip und die Geschäftskreisbegrenzung der
Institute entfallen. Allerdings unterliegt das Pfandbriefgeschäft nach wie vor einer besonderen Aufsicht
durch die BaFin. Als erste Geschäftsbank hat 2005 die SEB AG eine Lizenz der BaFin zur Emission von
Pfandbriefen erhalten und daraufhin ihre bisherige Hypothenkenbank auf das Mutterinstitut verschmolzen.
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