Kreditlexikon

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Gutachter


In Deutschland darf sich grundsätzlich jede Person als Gutachter bezeichnen, die Bezeichnung Gutachter ist keine Berufsbezeichnung und hierzulande nicht geschützt. Allgemein versteht man unter dem Begriff Gutachter jedoch eine Person, die über besondere Kenntnisse auf einem speziellen Gebiet verfügt. Die berufliche Funktion Gutachter kann zu den freien Berufen gezählt werden. Im Gegensatz zum Gutachter ist die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung.

Gutachter werden bei Rechtsstreitigkeiten beauftragt, aber auch bei Meinungsverschiedenheiten im privaten Bereich. Aus der Bezeichnung Gutachter leitet sich das Gutachten ab. Gutachten werden erstellt, wenn Rechts- oder Sachfragen ohne deren Zuhilfenahme nicht eindeutig geklärt werden können. Damit das Gutachten eine allgemeine Vertrauenswürdigkeit erhält, sollte es gegebenenfalls durch einen akkreditierten Gutachter erstellt werden. Das Gutachten hat in einem Gerichtsprozess keine rechtliche Bedeutung. Es dient lediglich zur besseren Beurteilung und Einschätzung der Sachlage. Mit dem Gutachten gibt der Gutachter eine verbindliche Aussage ab, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Im Kreditwesen werden unter Umständen Gutachten angefordert, um die Wertigkeit einer Immobilie feststellen zu können. Das Gutachten zur Bewertung einer Immobilie kann sowohl vom Kreditgeber als auch vom Kreditnehmer in Auftrag gegeben werden. Die Kosten für einen Gutachter sind in der Gebührenordnung des Gutachterausschusses festgehalten, unter Umständen aber auch frei verhandelbar. Soll das Gutachten in einem Prozess verwendet werden, sollte man sich an einen öffentlich bestellten Gutachter wenden. Die Vielfalt verschiedener Gutachter ist in Deutschland groß.

Da es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, sollte man sich zuvor um die Seriosität des Gutachters informieren. Bezeichnungen wie freier Gutachter, gerichtlich anerkannter Gutachter oder zertifizierter Gutachter sagen zunächst nichts über die Kompetenz eines Gutachters aus. Handelt es sich um eine Immobilienbewertung kann unter Umständen auch die kreditgebende Bank Auskunft über einen seriösen Gutachter geben. Ein vom Gutachter erstelltes Verkehrswertgutachten dient als sachliche Basis für Kauf- und Verkaufsverhandlungen. Ein Gutachten ist auch dann unverzichtbar, wenn die Immobilie als rentable Renditeanlage vermittelt wird. Das Gutachten kann zuverlässig Aufschluss darüber geben, ob die Immobilie später auch die versprochene Rendite erwirtschaftet.



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