Kreditlexikon

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Grundschuldbestellung


Die Grundschuldbestellung ist die Zustimmung des Darlehensnehmers sein Grundstück zur Absicherung der Finanzierung zu belasten. Mit der Grundschuldbestellung erfolgt der Antrag bei einem Notar auf die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Vor der endgültigen Eintragung der Grundschuld im Grundbuch, muss die Grundschuldbestellung notariell beglaubigt vorliegen.

Erst dann kann die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erfolgen. Die Grundschuldbestellung dient der Sicherheit für den Eigentümer des zu belastenden Grundstücks, dass nur er das Recht besitzt sein Grundstück mit einer Grundschuld zu belasten. Mit der Grundschuldbestellung wird ausgeschlossen, dass dritte und damit unbefugte Personen ohne das Wissen des Eigentümers eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen. Mit der Grundschuldbestellung bleibt der Eigentümer des Grundstückes zwar Eigentümer, aber der Kreditgeber sichert sich das Recht auf Veräußerung des Grundstückes zu, wenn der Kreditnehmer nicht wie vereinbart seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Grundschuldbestellung wird auch als "dingliche Absicherung" von Forderungen bezeichnet. Die Grundschuldbestellung kann in Form einer Hypothek oder Grundschulden bestellt werden. Während die Hypothek nur für ein festgesetztes Darlehen als Sicherheit eingesetzt werden kann, kann die Grundschuld auch nach Ablösung des Darlehens später für ein weiteres Darlehen eingesetzt werden. In den meisten Fällen reicht die Grundschuldbestellung als Kreditsicherheit aus. Sollte die Grundschuldbestellung jedoch als alleinige Sicherheit nicht ausreichen, kann der Kreditgeber andere Vermögenswerte als Kreditsicherheiten fordern. In der Urkunde zur Grundschuldbestellung werden in der Regel zwei verschiedene Vollstreckungsunterwerfungen eingetragen. Die eine Vollstreckungsunterwerfung besagt, dass der Kreditgeber ohne gerichtliche Schritte berechtigt ist die Vollstreckung einzuleiten. Die andere Vollstreckungsunterwerfung besagt, dass der Schuldner neben der Grundbuchschuld außerdem mit seinem persönlichen Vermögen haftet. Beide Vollstreckungsunterwerfungen ersparen dem Kreditgeber aufwendige Zeit, wenn die Vollstreckung eingeleitet werden muss.



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