Kreditlexikon

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Grundbuch


Im Grundbuch werden die Grundstücke verzeichnet sowie deren Eigentumsverhältnisse und mögliche Rechte sowie auf den Grundstück liegende Lasten. Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis. Die Erfassung von Grundstücken in einem Dokument hat eine sehr lange Tradition und ist keineswegs eine neue Erfindung. Schon in der Antike war das Steuerkataster bekannt. Später wurden auch im Mittelalter die Lage und Besitzverhältnisse der Grundstücke schriftlich erfasst.

In Deutschland war der Erlass der Allgemeinen Hypotheken-Ordnung für die gesamten Königlichen Staaten in der Fassung von 1783 ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Grundbuchs. 1872 wurde die preußische Grundbuchordnung erlassen, die das Eintragungssystem schon weitgehend gemäß dem heutigen Grundbuch regelte. Die erste gesamtdeutsche Grundbuchordnung trat 1897 im Deutschen Reich in Kraft. Heute sind die jeweils zuständigen Amtsgerichte als Grundbuchämter für die Verwaltung der Grundbücher zuständig. Über das Internet kann auch ein elektronisch geführtes Grundbuch eingesehen werden (§12 GBO). Das elektronisch geführte Grundbuch ermöglicht in erster Linie Notaren und Kreditinstituten die schnelle und unkomplizierte Einsicht. Durch die Einsicht in das EDV-Grundbuch können Kaufverträge schneller abgewickelt werden und Rückfragen sind unkomplizierter möglich. Die Einsicht in das EDV-Grundbuch ist aber nicht unbeschränkt möglich, offen ist der Zugriff für folgende Gruppen: Notare, Behörden, Gerichte, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Personen oder Stellen, die entweder vom Eigentümer zur Einsicht ermächtigt wurden oder an dem Grundstück dinglich berechtigt sind oder die Zwangsvollstreckung betreiben und Personen oder deren Stellen, die laut §12 und §12a GBO berechtigt sind. Alle anderen Personen oder deren Stellen müssen ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel Kaufabsichten, nachweisen. Ein Grundbucheintrag zu einem Grundstück enthält folgende Aufzeichnungen: Lage und Größe des Grundstücks, Rechte am betreffenden Grundstück zum Beispiel Wohnungseigentum und Erbbaurecht, Gemeinderechte (Weiderecht) und Besitzrechte. Der Grundbucheintrag ist ein wesentlicher Bestandteil in der Immobilienfinanzierung. In der Regel sichert sich das kreditgebende Institut den ersten Grundbucheintrag, umso das erste Verkaufsrecht zu erhalten, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt.



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