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Garantieverzinsung


Der Garantiezins findet Anwendung im Bereich der Lebensversicherungen. Der Garantiezins gilt für kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Festgelegt wird er auf Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung und der Finanzaufsicht. Der Garantiezins, der bei Abschluss der Versicherung festgelegt wird, gilt für die gesamte Laufzeit der Versicherung. Der Garantiezins dient der Sicherheit des Versicherungsnehmers und soll verhindern, dass der Versicherer bei Abschluss der Versicherung zu hohe Garantien ausspricht, diese aber bei Versicherungsauszahlung nicht einhalten kann.

Festgelegt ist, dass der Garantieverzinsung für kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen maximal 60% der durchschnittlichen Rendite beträgt, die eine zehnjährige Staatsanleihe erbringt. In den letzten Jahren wurde der Garantiezins mehrfach abgesenkt. In den vergangenen zehn Jahren sank der Garantiezins von 4,0% auf 2,25%. Die nächste Absenkung auf 1,75% wird schon im Juli dieses Jahres erwartet.

Der Garantiezins ist aber nicht die Verzinsung, die der Versicherungsnehmer am Ende ausgezahlt bekommt. Tatsächlich werden die Kosten des Versicherers abgezogen und diese können unter Umständen so hoch ausfallen, dass ein ganzer Prozentpunkt abgezogen werden muss. Über die Gesamtrendite sagt der Garantiezins wenig aus, allerdings kann er für einen Versicherungsgleich sehr hilfreich sein und dem Versicherungsnehmer eine sinnvolle Orientierung bieten. In Deutschland laufen rund 95 Millionen Lebensversicherungsverträge. Wird der Garantiezins erneut fallen, werden Lebensversicherungen als Kapitalanlage noch unattraktiver für den Anleger. Würde man von den 1,75% noch einen Prozentpunkt abziehen, dann bleibt ein Garantiezins von 1%. Damit liegt die Lebensversicherung als Kapitalanlage noch unter anderen Sparformen, die ebenfalls niedrig verzinst werden. Wird der neue Garantiezins tatsächlich ab Juli 2011 beschlossen, gilt dieser nur für Neuverträge ab dem Datum. Ältere Verträge sind nicht betroffen, da für sie der Garantiezins gilt, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Sinkt das allgemeine Zinsniveau, müssen die Versicherer den Garantiezins in Höhe von 2,25% dennoch erwirtschaften.



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