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Eigenheimzulage


Seit dem 1.Januar 2006 wird die Eigenheimzulage nicht mehr gewährt, vor dieser Zeit ist sie eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland gewesen. Im Jahr 2004 hat der Staat dafür rund 11,4 Milliarden Euro aufgewendet. Die Eigenheimzulage kann für einige Personen noch in Frage kommen, wenn der notarielle Kaufvertrag vor dem 01. Januar 2006 beurkundet wurde, oder der Bauantrag bereits vor diesem Datum gestellt wurde. Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur dann, wenn die Wohnung selbst bewohnt wird. Sie darf weder vermietet noch verpachtet werden. Mit Beendigung der Selbstnutzung erlischt auch der Anspruch auf Eigenheimzulage. Bei den noch laufenden Eigenheimzulagen muss zwischen zwei Varianten unterschieden werden. Wurde die Wohnung vor dem 1.Januar 2004 erworben oder hergestellt, beträgt die Eigenheimzulage jährlich 5% der Herstellungskosten, beschränkt auf eine Höchstgrenze von 2.556 Euro für Neubauten.

Handelt es sich um einen Altbau, beträgt die Höhe der Eigenheimzulage nur 2,5% der Anschaffungskosten, maximal aber 1.278 Euro. Hinzu kommen 767 Euro für jedes Kind, welches den Wohnraum mit bewohnt. Wurde die Wohnung zwischen dem 1. Januar 2004 und dem31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, beträgt die Höhe der Eigenheimzulage nur noch 1% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, maximal aber 1.250 pro Jahr und 800 Euro für jedes Kind. Die Eigenheimzulage wird nur gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Es gelten 70.000 Euro jährlich für Alleinstehende, 140.000 Euro für Verheiratete zuzüglich 3.000 Euro für jedes Kind. Alleinstehende erhalten die Eigenheimzulage nur für ein Objekt. Verheiratete, die eine Zusammenveranlagung für das Einkommenssteuergesetz erfüllen, können die Eigenheimzulage für zwei Objekte beantragen. Der maximale Förderzeitraum beträgt 8 Jahre. Die Förderung von Anschaffung eigenen Wohnraumes existiert schon länger und wurde erstmals 1949 gewährt. Damals wurden steuerliche Abschreibungen für Baukosten eingeführt. Im Laufe der Jahre änderten sich die gesetzlichen Bestimmungen immer wieder. Die Eigenheimzulage wurde lange stark kritisiert und letztlich 2006 endgültig abgeschafft. Mit der Abschaffung wurde ein deutlicher Rückgang der neuen Baugenehmigungen sichtbar.



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