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Dividende


Erwirtschaftet eine Aktiengesellschaft einen Gewinn, wird ein Teil des Gewinnes als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. In der Regel wird nicht der gesamte Gewinn ausgeschüttet, sondern nur ein Teil. Der verbleibende Teil wird den Rücklagen zugeführt, um im nächsten Geschäftsjahr zum Beispiel Investitionen tätigen zu können. Bei der Auszahlung einer GmbH spricht man nicht von einer Dividende, in diesem Fall wird der Vorgang als Gewinnausschüttung bezeichnet. Die Höhe der Dividende wird zunächst vom Vorstand vorgeschlagen und muss dann von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.

Ausgezahlt wird die Dividende meist in Währungseinheit pro Stück, in einigen Fällen kann auch eine Berechnung in Prozent des Nennwertes erfolgen. Dividenden unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. So müssen Privatpersonen ihre Dividende mit der Abgeltungssteuer versteuern. Ausgenommen sind Kapitalgesellschaften, mit der Regelung von 2004 sind sie gesetzlich verpflichtet 5% der erhaltenen Dividende als Betriebseinnahme zu verbuchen. Betriebseinnahmen unterliegen der Körperschaftssteuer, demnach sind Dividenden für Kapitalgesellschaften nicht in voller Höhe steuerfrei. Der Aktionär stellt mit dem Kauf der Aktien einen Teil seines Vermögens bereit. Mit der Auszahlung der Dividende wird er für die Bereitstellung des Geldes belohnt. Die Auszahlung der Dividenden richtet sich nach dem Erfolg des Unternehmens, wird zum Beispiel in einem Jahr kein Gewinn erwirtschaftet, erhalten die Aktionäre auch keine Dividende. Der Aktionär hat nur dann einen Anspruch auf die Auszahlung der Dividende, wenn auch tatsächlich ein Gewinn erwirtschaftet wurde. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht nicht, hier geht das Risiko zu Lasten des Aktionärs sollte das Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaften können. Im Zuge einer Kapitalerhöhung kann das Unternehmen junge Aktien ausgeben. Unter Umständen kann die Dividende für junge Aktien geringer ausfallen, als für die Bestandsaktien. Als kalkulierbare Geldanlage sind Aktien nicht geeignet, da die Unternehmensentwicklung nie sicher vorher gesagt werden kann. Fährt das Unternehmen Verluste ein, werden nicht nur die Aktien wertlos, der Aktionär erhält auch keine Dividende.



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