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DividendeOb eine Dividende gezahlt wird und in welcher Höhe, wird vom Management
vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen.
Die Gewinnausschüttung erfolgt meist am Tag nach der Hauptversammlung.
Es kann jedoch auch nach einem Geschäftsjahr mit Gewinn auf die Auszahlung
einer Dividende verzichtet werden, z.B. wenn das Unternehmen eine größere
Investition plant. Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung
bei ruhenden Beständen ist, ob der Aktionär am letzten Tag vor dem Ex-Tag
die entsprechende Aktie in seinem Wertpapierdepot verbucht hatte. Bei
schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag.
Der letzte Tag vor dem Ex-Tag ist der letzte cum-/inklusiv-Tag. Der Ex-Tag
ist i. d. R. der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem
wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr
erworben. Am Ex-Tag erfolgt der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs,
was sich infolge anderer Marktfaktoren aber nicht sichtbar niederschlagen
muss. Zwar spricht man davon, dass die Dividende aus dem Kurs heraus
gerechnet wird, tatsächlich beachten allerdings die Marktteilnehmer
lediglich die Ausschüttung und der Kurs kommt nach wie vor durch Angebot
und Nachfrage zustande.
Die Ausschüttungen von Fonds werden zwar manchmal als Dividende bezeichnet,
jedoch ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da in den Ausschüttungen auch
zinsartige Erträge enthalten sein können.
Profitable Unternehmen schütten einen Teil des Bilanzgewinns als Dividende
an ihre Aktionäre aus. Wie hoch die Dividende ausfällt, bestimmt die
Hauptversammlung. Angegeben wird die Dividende meist in Währungseinheit
pro Stück, also beispielsweise drei Euro pro Aktie. Manchmal wird die Dividende
aber auch in Prozent des Nennwerts angegeben. Aus Dividende und Aktienkurs
lässt sich die Dividendenrendite berechnen.
Wikipedia
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