Kreditlexikon

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Damnum


Der Begriff Damnum ist ein Oberbegriff und bezeichnet die Differenz zwischen der tatsächlichen Kreditrückzahlung und dem Auszahlungsbetrag des Kredites. Unterschieden wird hier zwischen Darlehensaufgeld und Darlehensabgeld. Wird das Darlehensaufgeld berechnet, erhöht sich der Rückzahlungsbetrag um das Aufgeld. Wird das Darlehensabgeld berechnet, verringert sich der Auszahlungsbetrag um das Darlehensabgeld. Für die steuerliche Beurteilung muss zwischen privatem und gewerblichem Kredit unterschieden werden. Dabei ist das Damnum gleichzusetzen mit einer Zinszahlung. Im betrieblichen Damnum ergibt sich aus dem Damnum für den Darlehensgeber eine Betriebseinnahme, für den Darlehensnehmer aber eine Betriebsausgabe. In der Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss der Darlehensgeber das Damnum als Zinseinnahme verbuchen. Der Darlehensnehmer hingegen kann das Damnum sofort als Betriebsausgabe verbuchen. Das private Damnum muss seitens des Darlehensgebers als Einkunft aus Kapitalvermögen erfassen. Das private Damnum des Darlehensnehmers kann nur steuerlich abgesetzt werden, wenn der Darlehensnehmer aus dem Kredit private Einkünfte erzielt.

Beispiel: Wird der Kredit zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen und diese Immobilie später vermietet, kann das Damnum steuerlich geltend gemacht werden. Dann kann das Damnum als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Seit dem Jahr 1996 kann eine selbstbewohnte Immobilie nicht mehr geltend gemacht werden. Meist wird ein Damnum von höchstens 10% der Kreditsumme vereinbart. Die Zinsvorauszahlung senkt den Darlehensnominalzins und kann wie oben erwähnt nicht von privaten Bauherren steuerlich in Anspruch genommen werden. Daher wird in der Regel das Damnum nur im gewerblichen Bereich einer zu vermietenden Immobilie vereinbart. Heute wird die Bezeichnung Damnum nur noch selten verwendet. In der Regel spricht man von einem Disagio oder einem Agio. Dabei bezeichnet der Begriff Disagio das Darlehensabgeld und der Begriff Agio das Darlehensaufgeld.



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